Hallo zusammen,
ich bin im Oktober 2022 von Belgien nach Deutschland gezogen. Im Jahr 2023 habe ich noch Bonuszahlungen von meinem ehemaligen belgischen Arbeitgeber erhalten, die sich auf Arbeit "vor" meinem Umzug beziehen.
Ich denke, dass diese Zahlungen unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Belgien und Deutschland fallen. Allerdings habe ich Schwierigkeiten, sie in anlage N-AUS richtig einzutragen, weil die Annahme zu sein scheint, dass dieses Einkommen für Arbeit im "selben Jahr" gezahlt wird, und das ist hier nicht der Fall.
Kann ich dieses Einkommen tatsächlich in der Anlage N-AUS eintragen? Oder liege ich hier komplett falsch, und es fällt nicht unter das DBA?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich bin im Oktober 2022 von Belgien nach Deutschland gezogen. Im Jahr 2023 habe ich noch Bonuszahlungen von meinem ehemaligen belgischen Arbeitgeber erhalten, die sich auf Arbeit "vor" meinem Umzug beziehen.
Ich denke, dass diese Zahlungen unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Belgien und Deutschland fallen. Allerdings habe ich Schwierigkeiten, sie in anlage N-AUS richtig einzutragen, weil die Annahme zu sein scheint, dass dieses Einkommen für Arbeit im "selben Jahr" gezahlt wird, und das ist hier nicht der Fall.
Kann ich dieses Einkommen tatsächlich in der Anlage N-AUS eintragen? Oder liege ich hier komplett falsch, und es fällt nicht unter das DBA?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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