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Ausländisches Gehalt während deutscher Steuerpflicht

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    Ausländisches Gehalt während deutscher Steuerpflicht

    Hallo zusammen,

    ich bin im Mai 2023 nach Deutschland gezogen und habe mich ab dem 1. Mai hier angemeldet. Ab dem 1. Juni habe ich auch in Deutschland gearbeitet. Davor lebte und arbeitete ich in einem anderen EU-Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (Tschechien).

    Wegen meiner Kündigungsfrist war ich im Mai noch bei meinem früheren Arbeitgeber angestellt. Ab dem 1. Mai war ich jedoch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Mein Gehalt für Mai erhielt ich von meinem früheren Arbeitgeber im Ausland, und es wurde dort besteuert.

    Jetzt bin ich unsicher, wie ich dieses Gehalt korrekt in meiner Steuererklärung für 2023 angeben soll. Beim Ausfüllen des N-AUS-Formulars bekomme ich Fehlermeldungen, dass ich auch andere Formulare anpassen muss. Die Informationen sind widersprüchlich, und selbst Steuerberater geben unterschiedliche Antworten.

    Hat jemand hier Erfahrungen oder einen Rat, wie ich vorgehen sollte?
    Zuletzt geändert von erdi; 29.08.2024, 11:19.

    #2
    Im Jahr des Zuzugs nach Deutschland muss man die Anlage WA-ESt ausfüllen, das ist kein Fall für die Anlage N-AUS.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Im Jahr des Zuzugs nach Deutschland muss man die Anlage WA-ESt ausfüllen, das ist kein Fall für die Anlage N-AUS.
      Danke für den Hinweis! Ich habe die Anlage WA-ESt bereits für das Einkommen ausgefüllt, das ich erzielt habe, als ich noch im Ausland gelebt habe und keine Steuerpflicht in Deutschland hatte. Bei dem Einkommen, um das es hier geht, handelt es sich jedoch meiner Meinung nach um eine andere Art von Einkommen, da ich bereits in Deutschland steuerpflichtig war, aber das Gehalt von meinem früheren Arbeitgeber im Ausland erhalten habe. Liege ich da richtig? Charlie24

      Kommentar


        #4
        Das ist zwar Steuerrecht, aber meiner Meinung nach kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Du schreibst doch selbst:

        Mein Gehalt für Mai erhielt ich von meinem früheren Arbeitgeber im Ausland, und es wurde dort besteuert.
        Ich würde die gesamten ausländischen Einkünfte bis einschließlich Mai in der Anlage WA-ESt erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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