Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR gesonderte Anlage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR gesonderte Anlage

    Hallo,
    ich bin gerade dabei eine EÜR für meine GbR zu erstellen. Ich habe sehr viele Fahrtkosten, deshalb die Frage, ob es reicht diese mit einem Beleg am Zielort nachzuweisen. Muss ich zudem eine gesonderte Anlage mitsenden in der ich die einzelnen Fahrten genau erläutere?
    LG Johan

    #2
    Was ist denn ein Beleg am Zielort? Jedenfalls: Wenn das Finanzamt Nachweise haben möchte, dann wird es sich melden.

    Kommentar


      #3
      Der Beleg ist mal eine Supermarkt-Rechnung, mal eine Baumarkt oder Möbelhausrechnung. Alle Beleg sind Betriebsausgaben.

      Kommentar


        #4
        Du hast ja auch Fahrkarten, evtl. als PDF-Dateien, oder Werkstattrechnungen mit Angabe des Kilometerstands.

        Kommentar


          #5
          Dann wird es schwer, ich benutzte meinen Privaten PKW für die Fahrten. Ich denke der Informationswert von den Werkstattrechnungen ist somit ziemlich gering.

          Kommentar


            #6
            Wenn du damit die Funktion "meine Belege" meinst. Die sind nur für dich selber und zumindest beim aktuellen Programmstand kann das Finanzamt diese nicht sehen. Das Finanzamt möchte aber fast nie vorab Belege haben. Es reicht daher völlig wenn du auf Anforderung die gewünschten Belege mit dem Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" nachsendest. Du kannst dann auch die Belege aus "meine Belege" anhängen.

            Kommentar


              #7
              Ganz evtl. soll irgendwann eine Erweiterung kommen in der du die Belege explizit für das Finanzamt freigeben kannst. Das Elster Konto ist aber so gedacht, dass alles darin privat ist. Jeder Versand an das Finanzamt muss daher aktiv angestossen werden.

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Der Beleg ist mal eine Supermarkt-Rechnung, mal eine Baumarkt oder Möbelhausrechnung.
                Und ist dabei der Startpunkt immer der Gleiche? Gibt es keine kombinierten Fahrten (erst Baumarkt, dann Supermarkt)?
                Außerdem sind private Einkäufe abzugrenzen (es ist nicht besonders glaubwürdig, dass man die nicht hatte, etwa im Supermarkt).

                Was man aber machen darf ist schätzen. Wenn man beispielsweise ein Wochenendrestaurant* betreibt, dann ist es logisch, dass jede Woche einmal eingekauft wird. Also nimmt man die Fahrtstrecke mal 52, zieht davon einen Privatanteil von vielleicht 10% Prozent ab, und fertig. Solange es nachvollziehbar und in etwa realistisch kalkuliert ist geht das meiner Meinung nach klar.

                *um ein Beispiel zu wählen, bei dem das Fahrzeug kein Betriebsvermögen ist

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X