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Formular EÜR und Datenübernahme aus dem Vorjahr

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    Formular EÜR und Datenübernahme aus dem Vorjahr

    Heute habe ich festgestellt, dass Elster die meisten Daten des Formulars EÜR nicht aus dem Vorjahr übernimmt.

    Ein Anruf bei der Hotline bestätigt dies:
    Die Daten des Formulares EÜR wären noch nie übernommen worden. Und es könnten sich auch noch so viele Leute beschweren. Daran würde auch in Zukunft sicher nichts geändert werden.

    Dieses aufgrund der einfach schlecht gemachten und völlig veralteten Struktur für viele wohl zeitaufwändigste und unübersichtlichste Formular überhaupt muss also jedes Jahr fast komplett neu ausgefüllt werden. Und darüber freuen sich natürlich vor allem die, die mit der Steuersprache eher schlecht zurechtkommen und sich trotzdem keinen Steuerberater leisten können. Dafür danke ich Euch wirklich von ganzem Herzen, liebe Steuerbehörde!

    Das nur, damit es irgendwo steht.

    #2
    Dafür danke ich Euch wirklich von ganzem Herzen, liebe Steuerbehörde!
    Die aber im Anwenderforum nicht mitliest ! Solange die für das EÜR-Formular zuständige Fachgruppe sich gegen die vollständige Datenübernahme sperrt,

    wird das Problem leider weiter bestehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Thema hatten wir schon ein paar Mal. Kann man jetzt sehen wie mal will, Fakt ist aber, dass gerade in der EÜR sicherlich seltenst ein Betrag identisch bleiben wird über die Jahre, die eine oder andere Zeile mangels bzw. wegen neuem Sachverhalt im Folgejahr nicht oder erstmals benötigt wird und dann auch noch mal Zeilen hinzukommen oder wegfallen. Mir persönlich erschließt sich daher gerade bei der EÜR nicht, dass eine Übernahme der Vorjahresdaten so viel bringen würde, dass es die dadurch kreierten Probleme überwiegen würde. Ich kann daher die Entscheidung contra Datenübernahme nachvollziehen.

      Wenn Du es wirklich unbedingt brauchst, drucke Dir doch die EÜR vom Vorjahr aus und nehme sie als Grundlage. Ja, das ist keine Datenübernahme, aber zumindest ein würg around.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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