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    Anlage KAP

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich hoffe es ist das richtige Forum. Ich habe bei einer deutschen Bank 489 Euro mit Aktien,Dividenden verdient.
    Dies hat die Bank wie folgt gemeldet.
    "
    Freigestellte Zinsen
    Betrag 489
    "
    Nun habe ich auch noch 1375 Euro bei einem ausländischen Forexanbieter verdient. Was muss ich bei

    "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben 7 Kapitalerträge"

    angeben. Weil es gibt ja noch

    "16 In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)"

    Ich hoffe das sind die beiden relevanten Zeilen.

    Grüße Maik

    #2
    Du musst deine inländischen Kapitalerträge nicht unbedingt erklären, du kannst die 489 € auch in die Zeile 17 der Anlage KAP eintragen.

    Wenn du deine inländischen Erträge angeben willst, brauchst du dafür die Steuerbescheinigung deiner deutschen Bank, der Beleg aus

    Mein ELSTER genügt in der Regel nicht. Deine im Ausland erzielten Erträge müssen ab Zeile 19 erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Nun habe ich auch noch 1375 Euro bei einem ausländischen Forexanbieter verdient.
      Was ist darunter zu verstehen?
      U.U. sind das nämlich gar keine Kapitalerträge.

      Und handelt es sich bei den 1.375 nur um Gewinn, oder ist das bereits der Saldo (Gewinn minus Verlust)?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Also meine Bank hat die 489 dem Finanzamt gemeldet, kann ich hier in Elster sehen bei Bescheinigungen. Ja 1375 ist Saldo.

        Also bei 19: 489 eintragen und bei 7: 1375?

        Danke und schöne Grüße

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          #5
          Hallo,

          nein nein, so sicher nicht.

          Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du die inländischen Erträge erklären willst (das ist nämlich keine Pflicht). Dann trägst du in Zeile 7 und in Zeile 16 jeweils die 489 ein. Inland fertig.

          Nun zu den Erträgen im Ausland:
          Die gehören wahrscheinlich in Zeile 19, und die Zeilen bis 24 müssen ggf. auch ausgefüllt werden (es ist nämlich nicht alles mit allem verrechenbar).
          Wie genau kann ich nicht sagen ohne zu wissen um was genau für Erträge es sich bei Forex gehandelt hat (Aktien, Termingeschäfte u.s.w.).

          Und wenn du bei Forex reale Währungen gehandelt hast (also nicht als Wertpapier, ich weiß nicht was Forex da anbietet), dann gehört es gar nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO. Unterm Strich weicht das aber meist nicht viel voneinander ab, es gibt Vor- und Nachteile die sich durchaus etwas ausheben können.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Vielen Dank für eure Hilfe.

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