EkSt. 2023 Anlage SO Andere Leistungen nicht in Steuerberechnung berücksichtigt

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  • Helixo
    Neuer Benutzer
    • 25.08.2024
    • 9

    #1

    EkSt. 2023 Anlage SO Andere Leistungen nicht in Steuerberechnung berücksichtigt

    Moin,

    Anlage SO mit einer einzigen Angabe im Abschnitt "Angaben zu weiteren Leistungen" die sich dann
    dort in Zeilen 14+16 niederschlägt:

    image.png

    Diese Betrag wird in der Steuerberechnung aber nicht berücksichtigt sondern mit €0 aufgeführt:

    image.png
    Dementsprechend fehlt der Betrag dann in den Gesamteinkünften.

    Sieht für mich nach nem Bug aus?!

    Grüße,
    Helixo
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7880

    #2
    Nicht Alles, was "komisch" aussieht, muss auch gleich ein Fehler sein.

    Nach § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG sind derartige Einkünfte nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 € betragen. Da Deine 50 € darunter liegen, ist der Ansatz von 0 € in der Steuerberechnung völlig richtig. Du kannst ja mal probieren, was passiert, wenn Du probeweise da mal 255 € bzw. 256 € einträgst. Im ersten Fall müsste weiterhin 0 € rauskommen, im zweiten Fall 256 €.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Ich habe eine Depotwechselprämie in Höhe von 180 € erhalten. Die wird in der Steuerberechnung richtigerweise ebenfalls mit 0 angesetzt,

      da unter der Freigrenze liegend.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Helixo
        Neuer Benutzer
        • 25.08.2024
        • 9

        #4
        Danke.. sowas dache ich mir schon fast. In der Tat, €256 werden dann auch korrekt übernommen.

        Aber dann in der Berechnung explizit von Null Einkünften zu reden ist irreführend. Man deklariert ja nicht null Einkünfte - sie

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Aber dann in der Berechnung explizit von Null Einkünften zu reden ist irreführend.
          Warum ? Einnahmen unterhalb der Freigrenze führen zu 0 € steuerpflichtigen Einkünften.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Helixo
            Neuer Benutzer
            • 25.08.2024
            • 9

            #6
            Da steht aber nur "Einnahmen", und nicht "steuerpflichtige Einnahmen".

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Da steht aber nur "Einnahmen", und nicht "steuerpflichtige Einnahmen"
              Dann schau dir deinen Beitrag '#1 nochmal mal genau an. In der Steuervorausberechnung kommt nur der Begriff Einkünfte vor,

              von Einnahmen steht da nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Helixo
                Neuer Benutzer
                • 25.08.2024
                • 9

                #8
                Sorry, ich bin kein Steuerberater. Für mich als Ottonormalmensch waren "Einkünfte" und "Einnahmen" in dem Kontext synonym.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Für mich als Ottonormalmensch waren "Einkünfte" und "Einnahmen" in dem Kontext synonym.
                  Im Steuerrecht sind das aber nun mal unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7880

                    #10
                    Einkünfte = Einnahmen abzüglich Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 EStG)
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    • Helixo
                      Neuer Benutzer
                      • 25.08.2024
                      • 9

                      #11
                      Danke, diese Differenzierung war mir so nicht bewußt.

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