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Anlage N - Zeile 11

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    Anlage N - Zeile 11

    Ich bin im Jahr 2023 erstmals nur Rentner und bekomme Staatsrente und Betriebsrente. Die Betriebsrente ist allerdings in Anlage N als Arbeitslohn deklariert, zusammen mit einer Abfindung, die jedoch nicht einzeln ausgewiesen ist.

    Unter welchen Bedingungen und welchen Betrag gegebenfalls muss ich in Zeile 11 ( Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten)angeben?

    Vielen Dank für Antworten!

    #2
    Unter welchen Bedingungen und welchen Betrag gegebenfalls muss ich in Zeile 11 ( Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten)angeben?
    Schau mal, was unter Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Ich würde dir aber raten, den Bescheinigungsabruf zu nutzen,

    der sollte alles richtig eintragen, auch die Abfindung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für den Hinweis!

      In Zeile 8 steht nur der Betrag für die Betriebsrente, die Abfindung ist nicht ausdrücklich ausgewiesen, ergibt sich aber aus der Differenz Punkt 3 minus Punkt 8.

      Ich habe den Bescheinigungsabruf genutzt, bin ich denn damit schon automatisch auf der sicheren Seite bzgl. aller erforderlichen Eintragungen und Kreuze?

      Viele Grüße
      I_DE

      Kommentar


        #4
        Ich habe den Bescheinigungsabruf genutzt, bin ich denn damit schon automatisch auf der sicheren Seite bzgl. aller erforderlichen Eintragungen und Kreuze?
        Kontrollieren sollte man immer, aber in der Regel wird alles richtig eingetragen. Nur bei der Kirchensteuer ist der Eintrag unter Sonderausgaben

        in bestimmten Fällen unvollständig und damit falsch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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