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Anlage Kind, zwei Kinder eingetragen, nur ein Kind taucht in der Berechnung auf

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    Anlage Kind, zwei Kinder eingetragen, nur ein Kind taucht in der Berechnung auf

    Hallo zusammen,

    ein weiteres Problem ist aufgetreten:

    Ich habe mir die Detailansicht der Steuererklärung für 2023 anzeigen lassen und dabei ist mir aufgefallen, dass unser zweites Kind nicht berücksichtigt wird.

    Also habe ich die Anlage Kind überprüft. Alles korrekt eingetragen. Bei Person A und B habe ich jeweils leibliches Kind eingetragen, Kindergeld usw. auch
    ausgefüllt.

    Dann Erklärung gespeichert, ausgeloggt und wieder eingeloggt. Leider bleibt das zweite Kind weiterhin unberücksichtigt.

    Was mache ich falsch? Oder liegt es an Elster?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Was mache ich falsch? Oder liegt es an Elster?
    Wahrscheinlich weder noch ! Die Günstigerprüfung erfolgt für jedes Kind einzeln. Es kommt durchaus häufig vor,

    dass sie für das erste Kind noch Erfolg hat, für das zweite aber nicht mehr. Der Steuertarif ist nun mal progressiv.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine erneut schnelle Antwort.

      Bei Kind 1 haben wir nichts in Abzug zu bringen. Keine Betreuungskosten oder ähnliches.

      Bei Kind 2 sind Betreuungskosten in Abzug zu bringen.

      Und dann ist es vom Steuerrecht her "günstiger" nur für ein Kind den Freibetrag zu berücksichtigen? Ich habe jetzt eine ganze Weile verschiedenes zur Günstigerprüfung und allem nachgelesen. Ich verstehe die Thematik einfach nicht.

      Ich danke dir trotzdem für deine Hilfe.

      Ich werde die Erklärung jetzt so absenden und nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch einlegen.

      Viele Grüße

      Jasmin

      Kommentar


        #4
        Ich werde die Erklärung jetzt so absenden und nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch einlegen.
        Warum glaubst du, dass da etwas falsch läuft ? Bei der Günstigerprüfung wird das Kindergeld als vorläufige Steuervergütung

        in Relation zum Kinderfreibetrag gerechnet, also 3.000 € zu zu 8.952 €, was einem Steuersatz von 33,512% entspricht. Liegt eure

        Einkommensteuerbelastung für die obersten 8.952 € zu versteuerndes Einkommen darüber, greift die Günstigerprüfung, sonst nicht.

        Für das 2. Kind wird diese Berechnung ebenfalls durchgeführt, der Ausgangsbetrag ist aber bereits um 8.952 € geringer, so dass

        auch die Grenzbelastung bei der Einkommensteuer niedriger ausfällt. Mit einem Tarifrechner, der die Grenzbelastung in Prozent

        anzeigt, kann man das recht gut simulieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Kinderbetreuungskosten sind davon völlig unabhängig, die müssten bei den Sonderausgaben auftauchen - sofern richtig eingetragen. Die Ausführungen von Charlie24 betrafen den Kinderfreibetrag, da gibt es die Günstigerprüfung, bei den Kinderbetreuungskosten nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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