Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben - Zeile 55

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben - Zeile 55

    Eine weitere Frage zum Thema Betriebsrente: muss ich Zeile 55 ( Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis) ankreuzen, wenn ich Betriebsrente erhalte? Bzw. schadet es, wenn ich es fälschlich ankreuze? Auf die Berechnung der Steuerlast hat es keinen Einfluß.

    Danke im Voraus und viele Grüße

    I_DE

    #2
    ( Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis) ankreuzen, wenn ich Betriebsrente erhalte?
    Normalerweise nicht ! In deinem Fall müsste man das jetzt wegen der Abfindung etwas genauer prüfen, aber so wichtig ist das auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ok, danke!

      Und noch eine dritte und letzte Frage: ich bekomme in der Steuerberechnung folgenden Hinweis:

      "Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der
      Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht. Bitte
      vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung."

      Leider finde ich keine Eingabemöglichkeit dafür. Die Punkte 50 - 54 führen nur zu weiteren und echten Fehlermeldungen, weil Elster dann offensichtlich bestehende Dienstverhältnisse annimmt.

      Also einfach die Erklärung so abgeben und sehen, was passiert?

      Danke nochmals und viele Grüße

      I_DE

      Kommentar


        #4
        Die Punkte 50 - 54 führen nur zu weiteren und echten Fehlermeldungen
        Ich habe Zeile 52 angehakt, in Zeile 53 Rentner ausgewählt und in Zeile 54 Nein. Dann sollte der Hinweis verschwinden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Stimmt, danke! Das ist aber geschickt versteckt!

          Herzliche Grüße

          I_DE

          Kommentar

          Lädt...
          X