Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP 2023 nachträglich einreichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP 2023 nachträglich einreichen

    Hallo Elster Forum,

    Ich habe die Einkommensteuererklärung 2023 am 31.07. über Mein Elster eingereicht (Zusammenveranlagung von Ehegatten).

    Diese Woche habe ich gemerkt, dass wir für 2023 den Sparer-Pauschbetrag nicht komplett ausgeschöpft haben und somit mehr Kapitalertragsteuer gezahlt haben.

    Kann ich die Anlage KAP jetzt irgendwie nachreichen und wenn ja, wie soll ich in Mein Elster genau verfahren?

    Den Steuerbescheid haben wir noch nicht erhalten, aber er könnte vielleicht bald kommen.

    Viele Grüße,
    Danail

    #2
    Du kannst Angaben nachreichen bis der Bescheid rechtskräftig ist, also mindestens bis einen Monat nach dem Bescheid.

    Du kannst nach einer ausfüllbare Anlage KAP im Netz suchen, ausfüllen und als PDF mit dem Formular Belegnachreichung zur Steuererklärung nachsenden. Dort gibt es auch ein Textfeld, in dem Du das kurz erläutern kannst.

    Kommentar


      #3
      Danke L. E. Fant,

      dann werde ich es so machen.

      Ich dachte, es gibt evtl. auch die Möglichkeit, die Anlage direkt im Mein Elster aufzurufen, auszufüllen und nachzureichen. Als pdf sollte es dann auch klappen.

      Viele Grüße,
      Danail

      Kommentar


        #4
        Entschuldigung, noch eine Frage. Wir machen Zusammenveranlagung mit meiner Frau, jedoch habe nur ich Kapitaleinkünfte.

        Soll ich trotzdem zwei Anlagen KAP ausfüllen (jeweils eine für mich und für meine Frau; für meine Frau dann mit Nullbeträgen), damit ich für meine Kapitaleinkünfte die gesamten 2000 Euro Sparer-Pauschbetrag nutzen kann? Und soll ich dann Zeile 4 oder 5 anklicken (oder beide)?

        Vielen Dank im Voraus!
        Danail

        Kommentar


          #5
          Für die Erstattung von zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer nutzt man den Antrag nach Zeile 5.
          Dann reicht die Anlage KAP für denjenigen, der die Kapitaleinkünfte erzielt hat.
          Bei Zusammenveranlagung wird dann automatisch auch der doppelte Pauschbetrag angerechnet.
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            Zitat von Danail Beitrag anzeigen

            Kann ich die Anlage KAP jetzt irgendwie nachreichen und wenn ja, wie soll ich in Mein Elster genau verfahren?
            Hallo Danail,

            du könntest auch dein versendetes Formular, aus deinem Postausgang, wiederherstellen, die Anlage KAP hinzufügen, ausfüllen
            und erneut versenden.

            Es wird dann vom FA das neuere Formular verwendet.

            Gruß - Hans

            Kommentar


              #7
              Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
              du könntest auch dein versendetes Formular, aus deinem Postausgang, wiederherstellen, die Anlage KAP hinzufügen, ausfüllen
              und erneut versenden.
              Erstens nicht aus dem Postausgang, dort liegt nur das Übermittlungsprotokoll, sondern aus dem übermittelten Erklärungen.

              Zweitens würde ich das nach einem Monat nur nach Rücksprache mit dem FA machen. Dass die letzte Übermittlung bearbeitet wird, setzt natürlich voraus, dass mit der Bearbeitung noch nicht begonnen wurde.

              Kommentar


                #8
                Erstens nicht aus dem Postausgang, dort liegt nur das Übermittlungsprotokoll,
                Das Übermittlungsprotokoll wird schon seit geraumer Zeit unter Übermittelte Formulare abgelegt.

                Vielleicht meint Hans53 mit Postausgang ja diesen Bereich, unter Mein Posteingang wird zu Übermittlungen inzwischen überhaupt nichts mehr abgelegt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Charlie24 und @multi,

                  ihr habt ja beide recht, einen Postausgang gibt es überhaupt nicht mehr, nur noch einen "Posteingang".

                  Was ich als Postausgang meinte, ist neuerdings unter Meine Formulare / übermittelte Formulare abgelegt.
                  Hier kann man auf das entsprechende Formular klicken, dann erhält man dieselbe Datei, die man auch vor dem Absenden ausdrucken kann. (multi)

                  Wenn man aber auf die drei Punkte recht klickt, so bekommt man, unter anderem - "Daten in ein neues Formular übernehmen" angeboten.
                  Ist vielleicht auch neu, da wird ja ständig was verändert, aber das ist schon ganz brauchbar!!!

                  Hier kann man auch im Nachhinein noch mal was ausprobieren oder nachvollziehen.

                  Gruß - Hans
                  Zuletzt geändert von Hans53; 04.09.2024, 15:41.

                  Kommentar


                    #10
                    Ist vielleicht auch neu, da wird ja ständig was verändert,
                    So ganz neu ist das nicht, das war bereits 2021 so. Die Jahre davor habe ich mit ElsterFormular übermittelt, deshalb weiß ich nicht genau, wann das umgestellt wurde.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo alle,

                      vielen Dank für eure Tipps und Kommentare!

                      Ich habe jetzt die Anlage KAP als ausgefüllte pdf-Datei über die Belegnachreichungsfunktion in Mein Elster eingereicht. Ich hoffe, mein Finanzamt wird das entsprechend berücksichtigen.

                      Viele Grüße,
                      Danail

                      Kommentar


                        #12
                        Ich habe jetzt die Anlage KAP als ausgefüllte pdf-Datei über die Belegnachreichungsfunktion in Mein Elster eingereicht.
                        Das ist das einfachste, wenn man den Bearbeitungsstand der eingereichten Erklärung nicht kennt. Bei uns kann man die Sachbearbeiter nach wie vor direkt

                        kontaktieren, aber das ist nicht in allen Bundesländern möglich.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo nochmal!

                          Wir haben mittlerweile den Bescheid vom Finanzamt erhalten, aber die zusätzlich eingereichte Anlage KAP ist darin leider nicht berücksichtigt worden. In den Erklärungen vom Bescheid steht nur, dass er auf Basis der am 31.07. übermittelten Einkommensteuererklärung erstellt worden ist (die Anlage KAP ist nicht erwähnt - die habe ich erst am 04.09. nachträglich eingereicht; und der erstattete Betrag entspricht nur der Berechnung von Elster vom 31.07.).

                          Soll ich jetzt einfach Einspruch einlegen und das Finanzamt bitten, die Anlage KAP nachträglich zu berücksichtigen und alles nochmal zu berechnen?

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Danail Beitrag anzeigen

                            Soll ich jetzt einfach Einspruch einlegen und das Finanzamt bitten, die Anlage KAP nachträglich zu berücksichtigen und alles nochmal zu berechnen?
                            Du musst es nicht Einspruch nennen, es reicht wenn Du einfach innerhalb der Einspruchsfrist die Änderung des Bescheides zur Berücksichtigung der Angaben in der nachgereichten Anlage Kap beantragst. Das geht mit dem "sonstigen Schreiben an das FA" in Elster.

                            Kommentar


                              #15
                              Nach meinem Verständnis dürfte folgendes passiert sein: jemand hat etwa zwei Wochen vor dem Brief mit dem Bescheid die Erklärung bearbeitet. Dabei wurde zwar angezeigt, dass Belege eingereicht wurden, da aber alles auch ohne Beleg geglaubt wurde, wurden die gar nicht erst angeschaut.

                              Wenn diese Sichtweise real ist, wäre das Einreichen zusätzlicher bzw. korrigierter Anlagen per Belegnachreichung nicht der Weg der Wahl, sondern die sonstige Nachricht.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X