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Erhaltungsaufwendungen, Anlage V, welchen Betrag eintragen?

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    Erhaltungsaufwendungen, Anlage V, welchen Betrag eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG. In dem Haus wurde 2023 die Gastherme erneuert.
    Dabei ist ein Rechnungsbetrag von 15.000 Euro angefallen. Dieser wurde anteilig von den Eigentümern bezahlt.

    Meine Frage:
    Welche Betrag trage ich in den Anlage V, bei Zeile 55 ein?
    Die 15.000 Euro oder nur die 3.488 Euro Lohnanteile (wie auf der Rechnung ausgewiesen) ?

    Danke

    Grüße


    --> Die 13.6% auf dem Bild , das ist mein Anteil an der WEG
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von sbmiles21; 01.09.2024, 11:12.

    #2
    Bei Vermietung kannst du deinen Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme geltend machen, du bist da nicht auf die Arbeitskosten beschränkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wo trage ich die neue Gastherme allgemein rein?

      Kommentar


        #4
        Hallo Semjonow ,

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bei Vermietung kannst du deinen Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme geltend machen, du bist da nicht auf die Arbeitskosten beschränkt.
        Das geht nur bei Vermietung, Bei deinem Eigenheim geht das nicht.

        Gruß - Hans

        Kommentar


          #5
          Hallo Semjonow,

          Die reinen Arbeitskosten könntest du natürlich in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" auf Seite 3 als "Handwerkerleistungen" bis zu max 6.000,00€ eintragen.

          Gruß - Hans

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