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Anlage V Werbungskosten

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    Anlage V Werbungskosten

    Hallo zusammen,
    ich bin neue hier. Hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich habe die Steuer 2022 soweit fertig.
    Es wird allerdings ein Fehler bemängelt und zwar bei Anlage V.
    Da wir heuer das erste mal mit Elster die Steuer machen, weis ich nicht ob das vom letzten Jahr über den Steuerberater mit berücksichtigt wird.
    Ich habe also die Werbungskosten vom letzten Jahr (aufteilung auf 5 Jahre) heuer wieder mit angegebn, ist das der Fehler?

    Vielen Dank

    #2
    Kommt darauf an, wo Du es eingetragen hast. Eintragen musst Du es, aber natürlich nicht an der Stelle, wo Aufwand aus 2022 abgefragt wird, sondern da, wo der "zu berücksichtigende Anteil nach ... § 82b EStDV" aus 2021 abgefragt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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