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Anlage V - was trage ich bei Zuordnung der Einkünfte ein (Zeile 85)

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    Anlage V - was trage ich bei Zuordnung der Einkünfte ein (Zeile 85)

    Ich habe mit meiner Schwester eine Grundstücksgemeinschaft.
    In Zeile 84 stehen die Nettoeinnahmen.
    Wenn ich nur in Zeile 85 meinen Anteil eintrage, kommt eine Fehlermeldung.
    Wenn ich den Betrag von Zeile 84 eintrage, kommt keine Fehlermeldung, aber meine Steuerlast ist dann auch zu hoch.
    Wenn ich den Anteil meiner Schwester bei "Ehefrau / Person B" eintrage, kommen (natürlich) andere Fehlermeldungen.
    Was also tun?


    #2
    Ich habe mit meiner Schwester eine Grundstücksgemeinschaft.
    Dein Anteil am Überschuss muss ab 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige erklärt werden, doch nicht in der Anlage V.

    Die Anlage V ist nur bei der Feststellungserklärung -ESt 1 B- für die Gemeinschaft auszufüllen. Das ist jetzt nicht neu !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die schnelle Antwort. V-sonstige habe ich auch ausgefüllt, war kein Problem. Aber ich muß doch bei Zeile 85 in Anlage V was eintragen, sonst kommt eben die Fehlermeldung. Was schreibe ich also da rein? Mein Anteil ---> Fehlermeldung, Gesamtsumme ---> zu hohes St.aufkommen für mich.

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        #4
        Diese Beteiligungseinkünfte gehören nicht in die Anlage V, für das Vermietungsobjekt müsst ihr eine

        Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B- einreichen. Du darfst das Objekt

        nicht in einer Anlage V zur eigenen Einkommensteuererklärung erfassen. Das ist ja nicht wirklich neu.

        Bis 2022 gab es zwar in der Anlage V eine Unterseite Anteile an Einkünften, aber auch da wurde nur

        das Ergebnis und nicht das Objekt erfasst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Also einfach gar keine Anlage V ausfüllen? Nur V-Sonstige und Feststellungserklärung ?

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            #6
            Zitat von Werdenktsichsowasaus Beitrag anzeigen
            Also einfach gar keine Anlage V ausfüllen? Nur V-Sonstige und Feststellungserklärung ?
            Genauso ist das ! Das mit der Feststellungserklärung ist aber doch schon immer so !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Prima, vielen Dank für deine Hilfe. Glaube ich dir, dass das schon immer so ist, aber ich habe eben erst seit letztem Jahr diese Grundstücksgemeinschaft. Schönen Abend noch

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                #8
                Glaube ich dir, dass das schon immer so ist, aber ich habe eben erst seit letztem Jahr diese Grundstücksgemeinschaft.
                Und da habt ihr euch bezüglich der steuerlichen Konsequenzen nicht schlau gemacht. Wenn du das Objekt bereits bei dir

                erfasst hast, solltest du den Entwurf ausdrucken, bevor du die Anlage V entfernst. Dann kannst du Werte für die Feststellungserklärung

                wenigstens abtippen. Die Aufteilung muss dort über die Anlage FE 1 erfolgen, nicht in der Anlage V.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  V-sonstige und die Feststellungserklärung hatte ich schon gemacht, dachte man müsste zusätzlich noch V ausfüllen.
                  Das Objekt wurde vererbt, kam alles etwas unerwartet und daher noch total unerfahren wie man das alles in der St.erklärung korrekt eingibt. Aber ich glaube jetzt passt es. Ansonsten muss vielleicht doch mal ein St.berater her.

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                    #10
                    V-sonstige und die Feststellungserklärung hatte ich schon gemacht,
                    Dann läuft das ja alles bestens, so wie es sein soll. Ab dem 2. Jahr wird das dann Routine.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      ja hoffentlich, danke

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