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Neue Anlage V-FEWO: Angabe der "Ortsüblichen Vermietungstage"

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    Neue Anlage V-FEWO: Angabe der "Ortsüblichen Vermietungstage"

    Für meine Ferienwohnung an der Nordseeküste wird in Zeile 9 die Angabe der ortsüblichen Vermietungstage gefordert. In Internetforen liest man den Hinweis, dass man die Angabe bei den Statistischen Landesämtern erhalten könne. Ich habe beim Statistischen Landesamt Niedersachsen angerufen. Dort sagte mir der freundliche Mitarbeiter, er würde schon überschwemmt werden mit Anfragen von Steuerpflichtigen. Er teilte mit, dass es diese statistische Angabe für einzelne Ferienwohnung nicht gäbe, sondern nur für touristische Betriebe, also Hotels, mit 10 und mehr Zimmern und er die Abfrage für einzelne Ferienwohnungen in der Steuererklärung für Schwachsinn hielte.
    Was für Erfahrungen gibt es hier im Forum?

    #2
    Wahrscheinlich gar keine, da das kein Elster-Thema ist und die BFH-Rechtsprechung das aber fordert.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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