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    Elster-/Steubel-Hinweise

    Nach Prüfung meiner Einkommensteuererklärung bekam ich u.a. diesen für mich mysteriösen Hinweis (in schlechtem Deutsch, aber soll mich nicht jucken).
    ERW Elster-/Steubel-Hinweise
    Die Differenz zwischen dem Betrag lt. Steuerbescheinigung und dem korrigierten Betrag entspricht den eingegeben Verlusten. Bitte prüfen Sie, ob die Verluste doppelt berücksichtigt wurden.

    Zwischen dem Betrag lt. Steuerbescheinigung und dem korrigierten Betrag ist die Differenz bei mir 0, weil ich nicht wusste was ich korrigieren soll, ELSTER aber unbedingt im korrigierten Betrag einen Eintrag wollte. So habe ich dort den Betrag lt. Steuerbescheinigung wiederholt.

    Diese Differenz (also Null) entspricht angeblich „den eingegeben Verlusten”. Ich habe aber keine Verluste eingegeben. Es ist mir auch unerklärlich wie man Verluste von Null doppelt berücksichtigen kann.

    #2
    Normalerweise gibt es in der Anlage KAP nichts zu korrigieren, die Felder lässt man deshalb leer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Normalerweise gibt es in der Anlage KAP nichts zu korrigieren, die Felder lässt man deshalb leer.
      Danke, ich probier es morgen mal. Ich glaube, ELSTER wollte, dass ich was eintrage (passiert manchmal, wenn man fälschlicherweise in ein Feld was einträgt und die Software das Feld nicht korrekt löscht, dann erwartet sie da einen Eintrag).
      Aber jetzt habe ich die Deadline 2.9. eh schon überschritten, jetzt ist es schon egal ob 3.9. oder 4.9. oder ...
      Vielleicht schaff ich es ja nächstes Jahr den Abgabetermin einzuhalten. Bin 80, da habe ich noch ca. 20 Chancen.

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        #4
        Bin 80, da habe ich noch ca. 20 Chancen.
        Du bist ein Optimist ! Ich rechne mit der üblichen Lebenserwartung für Männer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du bist ein Optimist ! Ich rechne mit der üblichen Lebenserwartung für Männer.
          80jährige Männer erreichen allerdings im Durchschnitt ein höheres Lebensalter als 20jährige

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            #6
            80jährige Männer erreichen allerdings im Durchschnitt ein höheres Lebensalter als 20jährige
            Ich weiß das und überprüfe deshalb meine statistische Lebenserwartung jährlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Berechnung für 2023 über Einkommensteuer bricht ELSTER immer noch aus diversen Gründen ab. Zwei davon sind:
              1) AHW Abbruch-Hinweise
              Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt. Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten.

              Das verstehe ich nicht, weil selbstverständlich Kapitalerträge eingetragen sind (Zeile 7 KAP), sowohl bei meiner Frau, als auch bei mir.
              2) EHW Elster-/Steubel-Hinweise
              Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht. Bitte vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung.

              Das verstehe ich nicht, weil ich als jahrzehntelanger Rentner keine Beiträge zur Rentenversicherung (es wäre ja eine Rente nach der Rente oder ähnlich absurdes) zahle, andrerseits sehe ich nirgends, wo ich eintragen kann, dass wir als Rentner von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Was übersehe ich?

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                #8
                ... andrerseits sehe ich nirgends, wo ich eintragen kann, dass wir als Rentner von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Was übersehe ich?
                Du übersiehst die Zeilen 52 bis 54 der Anlage Vorsorgeaufwand.

                KAP musst du nochmals genau durchsehen, ob die Angaben bei euch Beiden vollständig sind.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die Hinweise, die ich heute abend realisiere, denn jetzt muss ich ehrenamtlich in ein Behindertenheim.
                  Zuletzt geändert von gavagai_der_dritte; 03.09.2024, 15:21.

                  Kommentar


                    #10
                    Anlage KAP: Es gibt dort diverse Stellen zum Eintragen der Steueranrechnungsbeträge, die aber dann ganz genau zu ganz bestimmten Kapitalerträgen gehören. Das muss dann auch passen. Fiktives Beispiel: Wenn Du Kapitalerträge laut Zeile 7 hast und dazugehörige Steueranrechnungsbeträge, müssen die Steueranrechnungsbeträge in die dazu passenden Zeilen (hier: Zeile 37-42 "Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 ...") rein. Wenn Du die aber z.B. fälschlich in den Zeilen 43-45 erfasst, dann fehlt dem Programm zu Recht die Eintragung in den Zeilen 37-42 und meckert.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Anlage KAP: Es gibt dort diverse Stellen zum Eintragen der Steueranrechnungsbeträge, die aber dann ganz genau zu ganz bestimmten Kapitalerträgen gehören. Das muss dann auch passen. Fiktives Beispiel: Wenn Du Kapitalerträge laut Zeile 7 hast und dazugehörige Steueranrechnungsbeträge, müssen die Steueranrechnungsbeträge in die dazu passenden Zeilen (hier: Zeile 37-42 "Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 ...") rein. Wenn Du die aber z.B. fälschlich in den Zeilen 43-45 erfasst, dann fehlt dem Programm zu Recht die Eintragung in den Zeilen 37-42 und meckert.
                      Danke, das leuchtet ein. Ich halte mich immer streng an das, was in der Jahresbescheinigung z.B. von comdirect steht:
                      Höhe der Kapitalerträge Zeile 7 Anlage KAP
                      kommt in Zeile 7 der KAP.
                      Kapitalertragsteuer Zeile 37 Anlage KAP
                      kommt in Zeile 37 der KAP.
                      Solidaritätszuschlag Zeile 38 Anlage KAP
                      kommt in Zeile 38 der KAP.

                      Wenn ich für 1 Person mehrere Jahresbescheinigungen habe, dann erstelle ich eine Tabelle mit den Spalten HVB, Consors, Stadtsparkasse, Summe und den Zeilen der Jahresbescheinigungen.
                      Die Spalte Summe kommt in meine KAP. Da dürfte eigentlich nix fehl gehen.
                      Aber ich werde das nochmals penibel prüfen.
                      Jetzt habe ich Zeit, weil den 2.9. kann ich höchstwahrscheinlich nicht mehr einhalten. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert.

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                        #12
                        Aber ich werde das nochmals penibel prüfen.
                        Wenn man so eine Tabelle nutzt, dürfte kein Fehler passieren. Die Fehlermeldung kommt allerdings nicht willkürlich.

                        Ich habe gestern auch eine Anlage KAP mit Antrag auf Günstigerprüfung ausgefüllt, da gab es keine Fehler. Leider

                        war die Günstigerprüfung letztlich nicht erfolgreich, so dass ich die Anlage KAP dann wieder entfernt habe.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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