Seit einigen Jahren bin ich Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Leider geht bei der Verwaltung der Abrechnungszeitraum von Jahresmitte zur folgenden Jahresmitte. So kenne ich zum Beispiel die Kosten für die zweite Jahreshälfte 2023 noch nicht, denn diese wird erst 2025 bekannt.
Bei der Steuererklärung wurde bisher nicht der Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt, sondern das Kalenderjahr (Steuerjahr). Deshalb bin ich bisher beim Eintragen ins Formular nach einem Zufluss-Abfluss-Prinzip vorgegangen. Als Einnahmen wurden neben den Mieten die Nebenkostenvorauszahlungen des ganzen Kalenderjahres berücksichtigt. Die Wohngeldzahlungen an den Verwalter ohne den Anteil der Rücklagen wurde aus Ausgabe verbucht, ebenfalls für das Steuerjahr. Auch die Grundsteuer ist eine Ausgabe, da sie von meinem Konto abgebucht wurde. Eine weitere Ausgabe ist ggf. die Verwendung von Rücklagen, die ich immer dem Jahr zugeordnet habe, in dem die zweite Jahreshälfte liegt.
Bisher ließ sich das leidlich auf das Formular abbilden, aber bei der neuen Struktur der Anlage-V komme ich an meine Grenzen, denn eine Aufteilung in umlegbare und nicht umlegbare Nebenkosten für das Steuerjahr kann ich nicht machen. Wie kann man die Steuererklärung sinnvoll nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erstellen? Was muss also wo eingetragen werden?
Ein Übergang der Steuererklärung auf den Abrechnungszeitraum dürfte ebenfalls schwierig sein.
Bei der Steuererklärung wurde bisher nicht der Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt, sondern das Kalenderjahr (Steuerjahr). Deshalb bin ich bisher beim Eintragen ins Formular nach einem Zufluss-Abfluss-Prinzip vorgegangen. Als Einnahmen wurden neben den Mieten die Nebenkostenvorauszahlungen des ganzen Kalenderjahres berücksichtigt. Die Wohngeldzahlungen an den Verwalter ohne den Anteil der Rücklagen wurde aus Ausgabe verbucht, ebenfalls für das Steuerjahr. Auch die Grundsteuer ist eine Ausgabe, da sie von meinem Konto abgebucht wurde. Eine weitere Ausgabe ist ggf. die Verwendung von Rücklagen, die ich immer dem Jahr zugeordnet habe, in dem die zweite Jahreshälfte liegt.
Bisher ließ sich das leidlich auf das Formular abbilden, aber bei der neuen Struktur der Anlage-V komme ich an meine Grenzen, denn eine Aufteilung in umlegbare und nicht umlegbare Nebenkosten für das Steuerjahr kann ich nicht machen. Wie kann man die Steuererklärung sinnvoll nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erstellen? Was muss also wo eingetragen werden?
Ein Übergang der Steuererklärung auf den Abrechnungszeitraum dürfte ebenfalls schwierig sein.
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