Betriebskostenabrechnung

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  • urmale
    Neuer Benutzer
    • 06.09.2024
    • 6

    #1

    Betriebskostenabrechnung

    Hallo meine wahrscheinlich dumme Frage eines Anfängers. Wäre nett, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

    Vom Vermieter kam die Betriebskostenabrechnung "Nachweis Aufwendungen gem. §35a".

    Habe die entsprechenden Einträge aus den beiden Spalten "Ihr Anteil..." einfach so eingegeben. Nun hat das Finanzamt aber jeweils pro Spalte nur 20% anerkannt.

    Ist das so korrekt vom Finanzamt? Lohnkosten sind ja leider nicht explizit in der Abrechnung angegeben.
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  • reckoner
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2009
    • 5920

    #2
    Hallo,

    natürlich ist das korrekt. 20% ist genau das was man vom Fiskus zurück bekommt.
    Oder meinst du wirklich, dass die Beträge auf 20% gekürzt wurden, und davon dann nochmal 20% gerechnet wurde? Kann ich mir nicht vorstellen (insbesondere, dass das genau passt).

    Lohnkosten sind ja leider nicht explizit in der Abrechnung angegeben.
    Doch, die gezeigte Aufstellung sollte ausschließlich Lohnkosten enthalten, es steht ja extra "gem. §35a" oben drüber.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 07.09.2024, 06:15.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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    • urmale
      Neuer Benutzer
      • 06.09.2024
      • 6

      #3
      Danke Stefan!
      Ich war verwirrt. Wusste auch nicht, ob ich das ausrechnen muss, das Programm das macht oder am Ende das Finanzamt.Nun ist es klar. Ich nehme die Beträge und lass es das FA machen. Übrigens galube ich auch nicht, dass die 20% auf der Betriebskostenabrechunung vom Vermieter schon berücksichtigt wurde.

      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän? -> 11?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von urmale Beitrag anzeigen
        Übrigens galube ich auch nicht, dass die 20% auf der Betriebskostenabrechunung vom Vermieter schon berücksichtigt wurde.
        Da steht doch Aufwendungen drüber, nicht 20 % der Aufwendungen.

        Kommentar

        • Hans53
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2022
          • 674

          #5
          urmale,

          du gibst deine Kosten aus der Nebenkostenabrechnung oder sonstigen Rechnungen in die "Anlage Haushaltsnahe Dienstleitungen" ein,
          dann werden dir 20% davon von der errechneten EKSt abgezogen.

          Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gilt als Höchstgrenze: Haushaltsnahe Diesleistungen bis 4000€
          und für Handwerkerleistungen 6000€ pro Jahr.

          Gruß - Hans

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            ... oder sonstigen Rechnungen in die "Anlage Haushaltsnahe Dienstleitungen" ein,
            Die korrekte Bezeichnung der Anlage lautet: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • urmale
              Neuer Benutzer
              • 06.09.2024
              • 6

              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Da steht doch Aufwendungen drüber, nicht 20 % der Aufwendungen.
              :-) Da hast Du eigentlich recht, echt clever, Danke Dir!

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              • urmale
                Neuer Benutzer
                • 06.09.2024
                • 6

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die korrekte Bezeichnung der Anlage lautet: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
                Danke, hatte ich wohl nicht sauber beschrieben.

                Kommentar

                • Hans53
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2022
                  • 674

                  #9
                  Hallo Charlie24 hallo urmale,

                  natürlich hat Charlie24 recht, die Anlage ist "Haushaltsnahe Aufwendungen"
                  hier trägt man auf Seite 2 - Zeile 5 die "Haushaltsnahen Dienstleitungen" ein
                  und auf Seite 3 Zeile 9 die "Handwerkerleistungen" ein.

                  Gruß - Hans

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                  • urmale
                    Neuer Benutzer
                    • 06.09.2024
                    • 6

                    #10
                    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                    urmale,

                    du gibst deine Kosten aus der Nebenkostenabrechnung oder sonstigen Rechnungen in die "Anlage Haushaltsnahe Dienstleitungen" ein,
                    dann werden dir 20% davon von der errechneten EKSt abgezogen.

                    Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gilt als Höchstgrenze: Haushaltsnahe Diesleistungen bis 4000€
                    und für Handwerkerleistungen 6000€ pro Jahr.

                    Gruß - Hans
                    Danke Hans, jetzt ist es klar. Werde ich dann künftig so machen.

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