Hallo Liebe Steuerliebhaber,
ich habe eine Frage bezüglich Anlage EÜR:
ich habe einen Kundenstorno, also ein Kunde der seinen Kauf widerrufen hat. Habe ihm auch das Geld zurück überwiesen. In welches Feld trage ich die Rücküberweisung ein ? Vielleicht unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ?
Verwende keine Buchhaltungssoftware, da ich alles per "Mein Elster" erledige. Ich erstelle die Rechnungen quasi per MS Word.
Ich kann ja nicht einfach die Rechnung wegschmeissen
ich habe eine Frage bezüglich Anlage EÜR:
ich habe einen Kundenstorno, also ein Kunde der seinen Kauf widerrufen hat. Habe ihm auch das Geld zurück überwiesen. In welches Feld trage ich die Rücküberweisung ein ? Vielleicht unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ?
Verwende keine Buchhaltungssoftware, da ich alles per "Mein Elster" erledige. Ich erstelle die Rechnungen quasi per MS Word.
Ich kann ja nicht einfach die Rechnung wegschmeissen
Kommentar