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Energetische Sanierung Steuererklärung unverheiratet, Hausfrau ist der Eigentümer

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    Energetische Sanierung Steuererklärung unverheiratet, Hausfrau ist der Eigentümer

    Guten Tag zusammen,

    mir wurde eine Immobilie vererbt. Mein Partner und ich sind unverheiratet. Wir zahlen beide für die energetische Sanierung und wir nutzen die Immobilie selbst.
    Da ich mich um unsere Tochter kümmere, habe ich jedoch kein aktuelles Einkommen und kann die energetische Sanierung daher nicht in meiner Steuererklärung geltend machen (da keine Steuerlast vorhanden ist, von der die Sanierung abgezogen werden kann).
    Mein Partner ist nicht im Grundbuch eingetragen und hat rechtlich kein Eigentum daran. Kann er den Steuervorteil trotzdem nutzen, da wir dort gemeinsam wohnen? Und wenn ja, wie? Oder wie könnte man das sonst sinnvoll lösen, bzw. sich beraten lassen? Die 6.000 Euro für 20% der Handwerkerleistungen haben wir bereits genutzt.

    Danke und viele Grüße
    Leya

    #2
    Dass die Steuerermäßigung auch Mietern zusteht, ist wohl allgemein bekannt. Bezüglich mehrerer Bewohner einer Wohnung ist die Eingabehilfe vom Mein Elster ziemlich aussagekrägtig.

    Kommentar


      #3
      Dass die Steuerermäßigung auch Mietern zusteht, ist wohl allgemein bekannt.
      Ich glaube, der TE geht es um die Steuermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG, wobei die allerdings nicht möglich ist,

      wenn die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen wird. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich glaube
        Oh ja, Dein Glaube täuscht Dich da wieder mal nicht!

        Mit dem 35c kenn ich mich nicht aus. Der erste Satz des Paragraphen spricht aber schon vom eigenen Gebäude, und auch der Absatz 6 lässt vermuten, dass das alles nur für den Eigentümer gilt.

        Kommentar


          #5
          Danke für die Rückmeldungen. Ja genau, den meine ich:
          Steuermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG
          Verheiratet wäre es mal wieder möglich das beim Hauptverdiener anzusetzen. Aber das sind wir eben nicht und nur ich der eingetragene Eigentümer. Aber es ist auch nicht vermietet. Könnte das steuertechnisch sinnvoll sein, wenn mein Partner bei mir mietet?

          Kommentar


            #6
            Könnte das steuertechnisch sinnvoll sein, wenn mein Partner bei mir mietet?
            Wir machen hier keine Steuerberatung, aber für den § 35c wird das nichts helfen. Schon im ersten Satz heißt es:

            Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen
            zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ...
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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