Guten Tag,
ich habe einen Rechner, also wirklich nur den Rechner, verkauft. Muss ich das bei
"Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen"
angeben, oder muss ich das bei
"Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen"
angeben ?
Danke im vorraus.
ich habe einen Rechner, also wirklich nur den Rechner, verkauft. Muss ich das bei
"Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen"
angeben, oder muss ich das bei
"Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen"
angeben ?
Danke im vorraus.
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