Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte in der Anlage V bei einer Gemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte in der Anlage V bei einer Gemeinschaft

    Hallo,

    Meine Einkünfte für die Anlage V entstehen aus einer Eigentümergemeinschaft mit einer weiteren Person.

    Nun stellen wir uns die folgende Frage: Müssen wir alle Angaben jeweils halbieren, oder gibt man alles in voller Höhe an und halbiert dann manuell den Betrag in Punkt 85/86, der sich in der Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte aus Punkt 84 ergibt?


    image.png

    Vielen Dank im Voraus!!!

    #2
    Die Anlage V ist in diesem Fall nicht mehr auszufüllen (bzw. nur noch für die Feststellungserklärung). Der Anteil am Überschuss gehört in die Anlage V-Sonstige der Einkommensteuererklärung.

    Kommentar

    Lädt...
    X