Hallo,
Meine Einkünfte für die Anlage V entstehen aus einer Eigentümergemeinschaft mit einer weiteren Person.
Nun stellen wir uns die folgende Frage: Müssen wir alle Angaben jeweils halbieren, oder gibt man alles in voller Höhe an und halbiert dann manuell den Betrag in Punkt 85/86, der sich in der Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte aus Punkt 84 ergibt?
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Vielen Dank im Voraus!!!
Meine Einkünfte für die Anlage V entstehen aus einer Eigentümergemeinschaft mit einer weiteren Person.
Nun stellen wir uns die folgende Frage: Müssen wir alle Angaben jeweils halbieren, oder gibt man alles in voller Höhe an und halbiert dann manuell den Betrag in Punkt 85/86, der sich in der Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte aus Punkt 84 ergibt?
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