Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte in der Anlage V bei einer Gemeinschaft

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  • maline
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2024
    • 2

    #1

    Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte in der Anlage V bei einer Gemeinschaft

    Hallo,

    Meine Einkünfte für die Anlage V entstehen aus einer Eigentümergemeinschaft mit einer weiteren Person.

    Nun stellen wir uns die folgende Frage: Müssen wir alle Angaben jeweils halbieren, oder gibt man alles in voller Höhe an und halbiert dann manuell den Betrag in Punkt 85/86, der sich in der Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte aus Punkt 84 ergibt?


    image.png

    Vielen Dank im Voraus!!!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Die Anlage V ist in diesem Fall nicht mehr auszufüllen (bzw. nur noch für die Feststellungserklärung). Der Anteil am Überschuss gehört in die Anlage V-Sonstige der Einkommensteuererklärung.

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