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    Unfallversicherung

    Hallo ich habe eine Frage zu den Belegen. Ich habe letztes Jahr für mich und meine Frau 2 neue Unfallversicherungen abgeschlossen. Sie kosten 88 Euro für meine Frau und für mich 109 Euro.
    Ich meinte irgenwo als Hinweis gelesen zu haben, dass man wenn neue Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr hinzukommen die Belege mitschicken soll. Ist das so oder kann man sich das sparen.
    Ich habe sie jetzt in Mein Elster unter sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Die Unfallversicherungen würden sich auch auswirken, da ich als Beamter ( Polizist ) für meine Krankenversicherung in der Heilfürsorge bin und für meine Krankenversicherung keine Aufwendungen habe. Wir erreichen also nicht die insgesamt möglichen 3800 Euro nicht.

    #2
    Ist das so oder kann man sich das sparen.
    Die Meinungen gehen auseinander. Bei der geringen Höhe würde ich ohne Aufforderung keine Belege einreichen.

    https://download.elster.de/download/...it_Belegen.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gilt generell, dass Belege nur vorgehalten und lediglich auf Anforderung eingereicht werden müssen.

      Dabei gibt es ein paar Arten von Belegen, bei denen die Anforderung recht wahrscheinlich ist und es sinnvoll sein mag, diese direkt einzureichen. Dazu würde ich persönlich sowas wie agB, erstmaliger Bescheid über Behinderung, freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zählen, aber nicht Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung in üblicher Höhe.

      Im Übrigen, auch wenn es hier nicht relevant ist, da der Höchstbetrag für den Vorsorgeaufwand noch nicht erreicht ist, noch der Hinweis, dass es im Allgemeinen nicht beanstandet wird, wenn der Beitrag zur Hälfte auf Vorsorgeaufwand und Werbungskosten aufgeteilt wird, wenn die Verschlechterung auch die berufliche Sphäre abdeckt.

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        #4
        ... wenn die Verschlechterung auch die berufliche Sphäre abdeckt.
        Ein neues Synonym für überflüssige Versicherungen aller Art ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ein neues Synonym für überflüssige Versicherungen aller Art ?
          Nein, schief gelaufene Autovervollständigung

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            #6
            Vielen Dank für Eure Antworten. Mir sind 2 Sachen noch eingefallen, die mir erst eben bei der kompletten Durchsicht in die Hände gefallen sind. Wir haben letztes Jahr eine Rechtschutzversicherung noch abgeschlossen. Vom gesamten Beitrag sind 138 Euro berufsbedingt, dass hat die Versicherung in der Beitragsbescheinigung mit aufgeführt.
            Ich habe die unter sonstige Werbungskosten eingetragen. Jetzt stellt sich mir hier ebenfalls die Frage ob ich die Bescheinigung mitschicke, weil zum ersten Mal aufgeführt.
            Ich weiß,dass normalerweise Rechtschutzversicherungen gar nicht akzeptiert werden, es sei denn man hat so eine Aufteilung in privat und beruflich.
            Die 2. Sache betrifft eine Spende bei WWF in Höhe von 250 Euro letztes Jahr, habe Sie unter Sonderausgaben eingetragen. Bin mir aber unsicher , ob ich was mitschicken soll, weil auch zum ersten mal . Den Elster Beitrag ( download ) über die Belege habe ich mir durchgelesen, finde ich aber zu allgemein gehalten.

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              #7
              Beim Rechtsschutz würde ich nur dazu schreiben: (beruflicher Beitragsanteil).

              Wir reichen seit Jahren keine Spendenbescheinigungen mehr ein, es wurden auch keine nachgefordert. Wir spenden allerdings

              jährlich in etwa die gleichen Beträge an zumeist die gleichen Organisationen. Ob Belege nachgefordert werden, hängt auch davon ab,

              wie der Steuerfall durch die automatische Risikoprüfung läuft und wer ihn in die Finger bekommt.

              In Fällen, in denen man bisher sowieso Belege einreichen muss, wie z. B. die erstmalige Zuerkennung eines GdB, kann man natürlich

              gleichzeitig auch noch andere Belege mit hochladen, aber so einen Fall sehe ich bei euch nicht als gegeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von totti Beitrag anzeigen
                Den Elster Beitrag ( download ) über die Belege habe ich mir durchgelesen, finde ich aber zu allgemein gehalten.
                Allgemeine Sachverhalte können auch nur allgemein beschrieben werden. Wahrscheinlich werden die genannten Belege nicht verlangt. Aber es gibt tausende von Menschen, die im FA arbeiten. Da gibt es bestimmt auch irgendeinen, der findet, dass Elster im Allgemeinen und der Belegverzicht im Speziellen ganz großer Mist sind, und sich den Beleg für jeden Bleistift zeigen lässt.

                Was sollen wir als Anwender nun sagen?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Beim Rechtsschutz würde ich nur dazu schreiben: (beruflicher Beitragsanteil).

                  Wir reichen seit Jahren keine Spendenbescheinigungen mehr ein, es wurden auch keine nachgefordert. Wir spenden allerdings

                  jährlich in etwa die gleichen Beträge an zumeist die gleichen Organisationen. Ob Belege nachgefordert werden, hängt auch davon ab,

                  wie der Steuerfall durch die automatische Risikoprüfung läuft und wer ihn in die Finger bekommt.

                  In Fällen, in denen man bisher sowieso Belege einreichen muss, wie z. B. die erstmalige Zuerkennung eines GdB, kann man natürlich

                  gleichzeitig auch noch andere Belege mit hochladen, aber so einen Fall sehe ich bei euch nicht als gegeben.
                  Ja vielen Dank, ich weiß, dass es in mein Elster die Möglichkeit gibt die Belege zu scannen und dann elektronisch zu versenden. Falls es jedoch einmal notwendig wird Belege einzureichen, ist es eigentlich noch möglich die auf Papier einzureichen also noch erlaubt?

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                    #10
                    ... ist es eigentlich noch möglich die auf Papier einzureichen also noch erlaubt?
                    Das ist natürlich noch möglich, erwünscht ist es nicht mehr.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Allgemeine Sachverhalte können auch nur allgemein beschrieben werden. Wahrscheinlich werden die genannten Belege nicht verlangt. Aber es gibt tausende von Menschen, die im FA arbeiten. Da gibt es bestimmt auch irgendeinen, der findet, dass Elster im Allgemeinen und der Belegverzicht im Speziellen ganz großer Mist sind, und sich den Beleg für jeden Bleistift zeigen lässt.

                      Was sollen wir als Anwender nun sagen?
                      Kein Problem. Du hast natürlich Recht. War auch nur meine persönliche Meinung die ich kundgetan habe. Vielen Dank für Deine Meinung und Zeit zum Thema.

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                        #12
                        Möchte mich nochmals melden. Habe mich entschlossen doch Belege zu übermitteln. Dies möchte ich erstmals elektronisch per Belegnachreichung in Mein Elster machen
                        Meine Frage ist, bekomme ich da wie beim Versand der Einkommenssternklärung eine Sendebestätigung, also dass es angekommen ist. Den beim Finanzamt würde man ja warten, wenn ich ankündige das Belege nachgereicht werden und es kommt nichts.

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                          #13
                          Ja, auch da gibt s ein Übermittlungsprotokoll.

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                            #14
                            ... bekomme ich da wie beim Versand der Einkommenssternklärung eine Sendebestätigung, also dass es angekommen ist.
                            Natürlich gibt es auch bei der Belegnachreichung ein Übermittlungsprotokoll, das unter Meine Formulare > Übermittelte Formulare abgelegt wird.

                            Das Protokoll enthält den Zeitpunkt des Eingangs auf dem ELSTER-Serversystem. Die Weiterleitung in die Systeme der Bundesländer kann man selbst

                            nicht verfolgen. Es kann schon 2 Tage dauern, bis die Belege beim zuständigen Finanzamt sichtbar sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Super vielen Dank. Ich habe mir das jetzt mal angesehen. Wenn die Belege nur mich betreffen, also wenn die Beitragsbescheinigungen auf mich ausgestellt sind,muss ich dann auch noch die Daten meiner Frau eingeben oder nicht ? Wir sind zusammenveranlagt. Es gibt bei der Belegnachreichung eine Maske für mich Ehemann ( steuerliche Identifikationsnummer, Name Vorname, Geb. datum, usw.) Dann eine Eingabemaske für die Ehefrau mit den gleichen Daten. Oder ist das egal wenn ich beide Masken ausfülle oder nur meine?

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