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Anlage G / EÜR

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    Anlage G / EÜR

    Hallo zusammen,

    Ich bin Arbeitnehmer und zudem selbstständig im Nebenerwerb als Einzelunternehmer unter Anwendung von § 19 Abs. 1 UStG ("Kleinunternehmer-Reglung"). In meiner Funktion als Einzelunternehmer bin ich dieses Jahr als Dozent für einen IHK-Kurs tätig gewesen und habe daraus eine Vergütung in Höhe von 2.500 € erhalten. Die IHK hat eine Rechnung von mir als Einzelunternehmer erhalten und diese bezahlt.

    Ich fülle bei meiner Steuererklärung Anlage G + Anlage EÜR aus, weil ich einen Gewerbebetrieb habe und kein Freiberufler bin. Die Frage ist, wie ich in ELSTER nun die Übungsleiterpauschale angeben kann. 2.400 € der 2.500 € würden ja meines Erachtens unter die Pauschale fallen und mein zu versteuerndes Gesamteinkommen somit um diesen Betrag schmälern.

    Die Frage(n) ist/sind jetzt allerdings:
    - Wo gebe ich an, dass ich 2.400 € der erhaltenen 2.500 € als Übungsleiterfreibetrag geltend machen will?

    Danke für eure Hilfe im Voraus.
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    #2
    Unterrichtende Tätikeit kann schon selbständig sein. Da kann man das recht elegant in den letzten Zeilen der Anlage S darstellen.

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