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wo wie Mitteilung Jahresrentenbezug?

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    wo wie Mitteilung Jahresrentenbezug?

    Ohne Eingabe in ELSTER addierte das Finanzamt die kleine Rente meiner Frau ( 3000€/a ) zum Einkommen im Einkommensteuerbescheid dazu. Da ich der "Buchhalter" bin und sie mit Papieren nicht befreundet ist, weiss ich nicht, ob uns nicht doch der Rentenbezug des abgelaufenen Jahres mit geteilt wird.
    Muß ich für Eingabe in ELSTER künftig die Summe des abgelaufenen Jahres bei der Rentenstelle extra anfordern?
    Zuletzt geändert von elsterer8; 10.09.2024, 22:17.

    #2
    Man kann bei der DRV einmalig eine Bescheinigung über die steuerlichen Daten der Rente anfordern, ab dann kommt sie automatisch.
    Genau so gut kann man aber auch den Abruf der Bescheinigungen nutzen, dann braucht man die Zahlen nicht abzutippen.

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      #3
      Die Daten der DRV kann man hier online anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

      Vorteilhafter ist es aber, den Bescheinigungsabruf für die Ehefrau freizuschalten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hey Charlie24, das erinnert zumindest mich daran, dass du gelegentlich mal einen WICHTIG-Beitrag zum Thema Bescheinigungsabruf erstellen wolltest - sofern du dazu die Zeit findest. Und wie sieht es aus, kannst du nun mal die Zeit dafuer aufbringen? Die Teilnehmer wuerden sich bestimmt freuen. Du merkst doch an den vielen Beitraegen, dass das Thema immer wieder zum Tragen kommt und viele vor allem neue Teilnehmer den Bescheinigungsabruf noch nicht kennen. Ich will hier nicht draengeln, sondern nur daran erinnern. ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Danke allen!
          Neu war für mich dieser o.a. Online-Service der Rentenversicherung.
          Den Bescheinigungsabruf habe ich wohl in den früheren Jahren schon benutzt, hab die Position im Einkommen meiner Frau schlicht vergessen gehabt.

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