Welche Anteil kann ich für ein Arbeitszimmer, Computer und Internetgebühren wo eintragen?
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Pensionist-Einkünfte aus Vermietung-Werbungskosten
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Wenn es um die Vermietung gehen sollte, braucht man schon umfangreichen Grundbesitz, um mit einem Arbeitszimmer durchzukommen.
Ein Versorgungsempfänger braucht sicher kein Arbeitszimmer, auch wenn ich selbst eines habe.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Rezept 4!
Zum Einlesen ist das hier geeignet: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7016596.html
und weitere Internetrecherche
oder Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater - zumindest im Erstjahr - wenn dann mal klar ist, was geht und was nicht, kann man im zweiten Jahr alles wieder selbst erledigen ...
oder "einfach als Werbungskosten geltend machen", das Finanzamt wird dann die Nutzungsverhältnisse abfragen und entscheiden, was geht und was nicht
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"Einfach als Werbungskosten geltend machen" ist schon etwas stark. Man sollte schon passende Argumente haben und es sollte sich dabei auch tatsächlich um ein Arbeitszimmer handeln, das zu mehr als 90 % genau dafür genutzt wird. Bei der Formulierung "welcher Anteil" tippe ich jetzt eher darauf, dass das nicht gegeben ist.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Hallo Picard777 und Rezept 4!
Ich hoffe doch, dass Rezept 4
- zuerst den von mir verlinkten Text liest, da steht gleich im ersten Absatz genau das, was Sie, Picard777, schreiben:
"Bei einem Raum, von dem aus ausschließlich die Verwaltung eines oder mehrerer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes/Gebäuden betrieben wird, ist wie folgt zu differenzieren. ... Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch – in mehr als nur untergeordnetem Umfang (Ihre 10% !!!) – zu privaten Zwecken genutzt wird, sind bis einschließlich 2022 insgesamt nicht abziehbar. ... "
Und dann kommt ja ganz am Schluss noch die Variante rein "Ab 2023 kann eine Tagespauschale von 6 EUR, maximal 1.260 EUR pro Jahr, für jeden häuslichen Arbeitsplatz beansprucht werden, also auch z. B. für die Arbeitsecke im Wohnzimmer."
Also in dieser Reihenfolge durchgearbeitet kann ein Stpfl. ja schon mal selbst grob beurteilen, ob er berechtigt sein könnte, ein Arbeitszimmer oder eine Pauschale anzusetzen ... und im Zweifel danach sich Rat einholen - oder das beim Finanzamt geltend machen und schaun, was die nachfragen bzw. draus machen.
Ergänzender Hinweis: Sollte sich der Stpfl. nicht sicher sein, ob Arbeitszimmer bzw. Pauschale geht oder nicht, kann er ausdrücklich im Hauptvordruck in Abschnitt 8 auf diesen neuen Sachverhalt hinweisen - dann kann ihm auf jeden Fall kein Vorwurf gemacht werden, dass er da "zu großzügig" Kosten geltend gemacht hat, die nicht abziehbar sind und damit zumindest "leichtfertig Steuern verkürzt hat" ...
Ergänzender Hinweis zum Thema "90%": "Leerstand" zählt m.E. nicht mit, es wird nur verglichen "private Nutzungszeit" und "Nutzungszeit für Einkünfteerzielung" ...Zuletzt geändert von Uwe64; 12.09.2024, 09:07.
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Werbungskosten sind Aufwendungen im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung der Immobilie dienen. Daher bezweifel ich sehr stark, dass man Arbeitszimmer, Computer und Internetkosten bei einer normalen (also nicht gewerbsmaessigen) V+V einer Wohnung als Werbungskosten absetzen kann. Nur weil ich als Rentner meine Steuern mit einem Computer erledige, kann ich diesen ja auch nicht von der Steuer absetzen. Aber das nur mal so am Rande. ;-)Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Hallo HundKatzeMaus!
Daher bezweifel ich sehr stark, dass man Arbeitszimmer, Computer und Internetkosten bei einer normalen (also nicht gewerbsmaessigen) V+V einer Wohnung als Werbungskosten absetzen kann.
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7016596.html
!!! haufe-finance-office-premium !!!
!!! Werbungskosten Vermietung und Verpachtung – ABC / Arbeitszimmer !!!
!!! Autor ist ein Diplom-Finanzwirt - das sind vom Staat ausgebildete Beamte!!!
Also wenn in einem der Top-Fachverlage für Steuerberater und Rechtsanwälte, dem Haufe-Finance-Office-Premium,
solch ein Artikel zu finden ist,
geschrieben von einem (vielleicht ehemaligen) Finanzbeamten der gehobenen Laufbahn:
Warum soll ein Steuerpflichtiger dann nicht versuchen, ein Arbeitszimmer geltend zu machen?
Im Zweifel soll der Stpfl., der das versucht, schlicht und einfach auf den von mir verlinkten Artikel verweisen!Zuletzt geändert von Uwe64; 12.09.2024, 17:26.
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Warum soll ein Steuerpflichtiger dann nicht versuchen, ein Arbeitszimmer geltend zu machen?
In Jahren, in denen es keinen Mieterwechsel gibt, bin ich da maximal 2 Tage mit Arbeiten beschäftigt, die man für gewöhnlich im Büro macht,
hauptsächlich die Nebenkostenabrechnung und die Feststellungserklärung. Alle 2 Wochen rufe ich außerdem die Umsätze des Kontos der
Erbengemeinschaft ab, aber das dauert pro Abruf nicht mal eine Minute. Letztlich alles Peanuts !Freundliche Grüße
Charlie24
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Ein haeusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der ausschliesslich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Eine private V+V erfuellt meines Erachtens nicht die Voraussetzung fuer betriebliche und/oder berufliche Zwecke. Ich beziehe mich da auf https://www.haufe.de/finance/steuern...90_432516.htmlIch mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Anders herum: Der Artikel ist ja völlig zutreffend. Aber wieso tust Du -Uwe64- letztlich so, als könnten 99 % der Rentner mit V+V-Einkünften das absetzen bzw. sollten es probieren, wenn in der Praxis tatsächlich anders herum 99 % der Rentner mit V+V-Einkünften wegen der privaten Mitbenutzung gar kein Arbeitszimmer haben können und auch Rezept4 von "Anteil" spricht, also eher kein Arbeitszimmer haben dürfte. Das ist doch Alarmismus, aber eher nicht eine seriöse Hilfe.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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... wenn in der Praxis tatsächlich anders herum 99 % der Rentner mit V+V-Einkünften wegen der privaten Mitbenutzung gar kein Arbeitszimmer haben können
als berufliche Tätigkeit anerkennen, aber selbst dann käme ich wahrscheinlich nicht auf die 90%.Freundliche Grüße
Charlie24
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Mein letzter Kommentar zu diesem Thema: Versuch macht klug! Soll doch der Teilnehmer sein Glueck versuchen und wie angekuendigt die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Vielleicht hat eine wohlwollenden Finanzbeamten zu fassen, der dieses akzeptiert. Ich bezweifel das, aber man lernt ja nie aus. Wenn das positiv beschieden wird, wuerde ich mich auf eine entsprechende Nachricht hier im Forum freuen. Ciao!Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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