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    Bemerkungen zur Steuerklärung schreiben

    Ich möchte zusammen mit meiner Steuererklärung ein paar Zeilen als Bemerkung zu dieser Steuerklärung abgeben, weil sich so viel gändert hat, dass das Finanzamt womöglich Fragen hat, die sich durch die Bemerkung schon vorab klären würden. Wie geht das? Irgendwann habe ich da mal etwas gesehen. Wer weiß, wie das geht?

    Lupo

    #2
    Hallo Lupo!

    Hauptvordruck - Sonstige Angaben und Anträge - 8. Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

    Hinweis:

    Da steht als Erläuterung

    "Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, kreuzen Sie bitte dieses Feld an. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen."

    Hier trage ich nur "gewichtige" Erläuterungen ein, sicherlich nichts, was nicht anderswo z.B. im "Vorlauftext" zu einer erfassten Zahl reingeschrieben werden kann, denn: Wenn Sie hier was eintragen, wird Ihre Steuererklärung von der "vollautomatischen nicht-personellen Bearbeitung ausgeschlossen" !

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      #3
      Danke Uwe64!
      Da werde ich natürlich auch keine Bemerkung schreiben. Man soll keine schlafende Hund wecken, gell?
      Gruß
      Lupo

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        #4
        Eine begleitende sonstige Nachricht per Elster ist da sinnvoll.

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          #5
          Hallo Kloebi!

          Haben Sie einen Unterschied beim Bearbeiten auf Seiten des Finanzamtes erlebt, wenn einmal "Ergänzende Angaben" direkt im Hauptvordruck angegeben wurden, und das andere mal eine "Sonstige Nachricht" abgesendet wurde?

          Ich bisher nicht ... also warum soll ich das ganze "Vorerfassungs-Gedöns" bei der Sonstigen Nachricht mit Name und Adresse und Steuernummer usw. durchlaufen, wenn es keinen "Mehrwert" bringt?

          Weil: M.E. ist "Ergänzende Nachricht" als Kurznachricht (999 Zeichen) ohne Beleg-Mitsendung gedacht, die"Sonstige Nachricht" ist für Erläuterungen über 999 Zeichen oder für Erläuterungen mit Anlagen gedacht ... !?

          Sowieso sollte das Kreuzchen im Hauptvordruck vor den "Ergänzenden Angaben" auch dann gesetzt werden, wenn eine "Sonstige Nachricht" nachgesendet wird - nur so wird m.W. gewährleistet, dass die ESt-Erklärung nicht der "automatischen" Verarbeitung zugeführt wird ... denn beim Finanzamt "hängt" eine Sonstige Nachricht irgendwo im EDV-Nirvana herum, wenn die ESt-Erklärung im Rechenzentrum nicht-personell geprüft und bescheidet wurde - und der Sachbearbeiter muss einen Änderungsbescheid erlassen ... !?
          Zuletzt geändert von Uwe64; 12.09.2024, 08:49.

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            #6
            Eine sonstige Nachricht würde eine vollautomatische Bearbeitung, die aber zumeist nur reine Arbeitnehmer- oder Rentnerfälle betrifft nicht hindern. Ansonsten spielen diese ergänzenden Angaben in der Praxis kaum eine Rolle, so selten sind sie.

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              #7
              Zitat von Lupo Beitrag anzeigen
              Da werde ich natürlich auch keine Bemerkung schreiben. Man soll keine schlafende Hund wecken, gell?
              Richtig so machst du es!

              Was geht sollte man gut beschreiben, z.B.Handwerkerrechnungen, Spenden uä.

              Ansonsten abwarten - die rühren sich schon, wenn sie was wissen wollen.

              Gruß - Hans

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