Wo in EÜR Sonderausgaben (zB Krankenkasse) einfügen?

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  • Grailmaster
    Neuer Benutzer
    • 12.09.2024
    • 1

    #1

    Wo in EÜR Sonderausgaben (zB Krankenkasse) einfügen?

    Hallo Zusammen,

    Wo trage ich bei der EÜR Sonderausgaben ein (insbesondere für Rentenzahlungen, Krankenkasse usw)? Ich finde absolut nichts, auch keine Anlage dafür.
    Danke!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Sonderausgaben gehören nicht in die EÜR sondern in die Anlage Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung.

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7880

      #3
      In die EÜR gehören nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Da Sonderausgaben (sic!) eben Sonderausgaben und keine Betriebsausgaben sind ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Gast

        #4
        Hallo Grailmaster!

        Wer solch einen Denkfehler macht, ist mit dem Elster-Programm ganz ganz schlecht bedient, weil dieses Programm keinerlei vernünftige (!?) Hilfe für Laien bietet!

        In Ihrem Fall meine Empfehlung:

        Fremde Hilfe, zumindest im "Erstjahr", in Anspruch nehmen:
        - Lohnsteuerhilfeverein
        - Steuerberater

        Oder, zumindest im "Erstjahr",
        - andere kostenpflichtige Steuersoftware kaufen
        siehe z.B. hier (Finanztip ist eine gemeinnützige Stiftung):

        https://www.finanztip.de/daily/deine...ch-fast-immer/
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        Zuletzt geändert von Gast; 12.09.2024, 15:39.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7880

          #5
          Lohnsteuerhilfeverein hier nein. Grailmaster erstellt eine Anlage EÜR, hat also betriebliche Einkünfte. Da sind Lohnsteuerhilfevereine nicht zur Steuerberatung befugt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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