Ich sehe in 2022, dass mein Einkommen noch mal reduziert wird zum versteuernden Einkommen, in 2023 passiert das nicht. Was hat es damit auf sich? Gab es da einen Extra Corona/Energiekosten-Bonus o. ae.?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen
Einklappen
X
-
Ich konkretisier das noch mal:
In 2022 finde ich ein Einkommen von 126000 (nach Abzug Werbungskosten und Sonderausgaben), darunter steht 109000 "zu versteuerndes Einkommen". In 2023 finde ich einen
solchen Abzug nicht. Gab es da einen "Sondersteuerbonus"? Irgendwas wegen Energie? Da finde ich "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" 136000. Kiene zwei verschiedenen Zahlen. Ich bekomme dann natuerlich
deutlichweniger zurueck. Woran liegts?
-
Hallo Heiko,
in einem Steuerbescheid gibt es eine Zeile mit der "Summe der Einkünfte". Da wird einfach nur addiert, was als Einkünfte zusammenkommt, aus bis zu 7 Einkommensarten.
Davon werden insbesondere die Sonderausgaben abgezogen -> das führt zum"Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".
Wenn bei dir die Summe der Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen gleich hoch ist, scheinen Ausgaben, insbesondere Krankenversicherung/Rentenversicherung u.ä. in der Steuererklärung zu fehlen.
Kommentar
-
Was hast Du denn? Die vorläufige Elster-Berechnung? Die Bescheiddaten? Den Bescheid? Über was reden wir hier?
Was war es denn, das 2022 noch abgezogen worden ist?Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.09.2024, 03:41.
Kommentar
-
Die Aussage war aber nicht, dass GdE und zvE identisch wären, sondern dass im Vorjahr nach Abzug von WK und Sonderausgaben eine Zeile Einkommen aufgetaucht wäre, und danach nochmal eine Zeile zvE, in der dann noch einmal aus nicht genannten Grund 17T€ weniger standen, nun aber Einkommen und zvE identisch wären.Zitat von Prabha Beitrag anzeigenDavon werden insbesondere die Sonderausgaben abgezogen -> das führt zum"Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".
Wenn bei dir die Summe der Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen gleich hoch ist, scheinen Ausgaben, insbesondere Krankenversicherung/Rentenversicherung u.ä. in der Steuererklärung zu fehlen.
Sehr dubios.
Kommentar
-
Bei uns gibt es sowohl in der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER wie im Steuerbescheid des Finanzamt nur eine Zeile
mit dem Text: Einkommen / zu versteuerndes Einkommen. Dementsprechend gibt es auch nur einen Betrag.
Das war 2022 so und ist auch 2023 der Fall.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ja. Die Angaben und somit das Problem sind nicht wirklich nachvollziehbar, insofern sind die Möglichkeiten zur Hilfe arg begrenzt.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei uns gibt es sowohl in der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER wie im Steuerbescheid des Finanzamt nur eine Zeile
mit dem Text: Einkommen / zu versteuerndes Einkommen. Dementsprechend gibt es auch nur einen Betrag.
Das war 2022 so und ist auch 2023 der Fall.
Kommentar
-
Danke, Multi hat es erfasst. Ich habe einen Bescheid von 2022 (2 Zeilen) und die Vorausberechnung von Elster fuer 2023(1 Zeile). Die Vorausberechnung 2022 gibt auch nur 1 Zeile her.
Und ich habe/hatte die Anlagen AV+Vorsorgeaufwand ausgefuellt. ... Jetzt hab ichs: Die ziehen die Kinderfreibetrage ab, 2x(5620+2928), das passt. Allerdings gibts dazu keine Erklaerung.
Kommentar
-
Das deutet dann doch sehr auf meine Vermutung aus dem anderen Thread hin, dass die Angaben zur Berücksichtigung von volljährigen Kindern fehlerhaft sind. Selbst wenn die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausginge (was ich bei den genannten Zahlen für unwahrscheinlich halte), müssten sie wenigens bei Soli und ggfs. Kirchensteuer auftauchen.Zitat von Heiko9876 Beitrag anzeigenJetzt hab ichs: Die ziehen die Kinderfreibetrage ab, 2x(5620+2928), das passt. Allerdings gibts dazu keine Erklaerung.
Kommentar
-
Ja, z.B. wird auch der Freibetrag fuer auswaertige Unterbringung nicht beruecksichtigt, aber ich hab die Kinder natuerlich angegeben, genau genommen hab ich die Daten von 2022 sogar als Vorlage genommen, da sollte eigentlich alles korrekt sein. BTW, die guenstigerpruefung findet im ELSTER nicht statt, glaube ich, die sieht man dann tatsaechlich erst im Bescheid.Zitat von multi Beitrag anzeigen
Das deutet dann doch sehr auf meine Vermutung aus dem anderen Thread hin, dass die Angaben zur Berücksichtigung von volljährigen Kindern fehlerhaft sind. Selbst wenn die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausginge (was ich bei den genannten Zahlen für unwahrscheinlich halte), müssten sie wenigens bei Soli und ggfs. Kirchensteuer auftauchen.
Kommentar
-
Man muss bei volljährigen Kindern nach einer Datenübernahme immer kontrollieren, ob die Datumsangaben zum Ausbildungszeitraum aktuell sind.
Die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag versus Kindergeld würde man auch in Mein ELSTER sehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Und wenn die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausfällt, steht das auch in den Bescheiderläuterungen. Ist zwar viel Text in der Art eines Wimmelbilds ...Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar

Kommentar