Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

JC verweigert weiterbewilligungsantrag Ablehnungsbescheid

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    JC verweigert weiterbewilligungsantrag Ablehnungsbescheid

    Hallo zusammen ,

    ich stehe kurz vor einem Burnout, ich weiss nicht mehr weiter und hoffe das mir jemand helfen kann. Meine Situation ist folgende: alleinerziehend mit kleinkind , 4 zimmer wohnungca 100qm. Kindesvater arbeitet im Ausland und hat keinen Wohnsitz in Deutschland(ist hier nicht mehr gemeldet). Die Wohnung haben wir zusammen sind aber getrennt er kommt alle 3 bis 4 Monate hierher, er hat noch 2 Kids aus vorheriger Beziehung, dass JC hatte mir ALGII bewilligt von März bis September allerdings ohne Miete, die musste ich selber zahlen. Das JC sieht mich und den Kindsvater als BG an er hat alles vorgelegt was sie haben wollten flüge ,aufenthalt, usw. Vor ein paar Tagen wollte das JC seine Kontoauszüge ,verdienst Bescheinigung usw die er nicht liefern wird und ich dieses mitgeteilt habe. Nun kam ein Brief mit Ablehnungsbescheid und der Grund ist das zu viele indizien dafür sprechen das wir eine BG wären was nicht stimmt. Mein Kind und ich sind nicht versichert, die AOK verlangt 222,70 € jeden Monat selbstversicherung ,ich habe grosse Angst. Muss nun unbedingt Widerspruch einlegen weiss aber nicht wie.

    #2
    Hallo Schneefrau,

    bitte suche an deinem Wohnort eine Beratungsstelle für diese Frage.
    Hier im Forum zu Elster wird es für deine Situation kaum Hilfe geben können. Es ist nichts, was mit Elster gelöst werden kann, es ist noch nicht einmal eine steuerliche Frage.

    Hier nur zwei Überlegugen zum Thema:
    Der Kindsvater ist für das Kind unterhaltspflichtig. Du bist als gesetzliche Vertreterin des Kindes verpflichtet den Unterhalt einzutreiben. (Das ist jetzt laienhaft formuliert.)
    Was ist mit dem Antrag auf Bürgergeld für dich und dein Kind?

    Kommentar


      #3
      Hallo Prabha,

      Ohje das wusste ich nicht, der Antrag wird nicht bewilligt weil der Kindsvater für alle Kosten aufkommen soll laut JC

      Kommentar


        #4
        - Du kannst Beratung in Anspruch nehmen, z B. bei der Caritas.
        - Du wirst anwaltliche Hilfe brauchen. Anwaltsgebühren, die du wohl nicht zahlen kannst, können ggf. als Prozesskostenhilfe beantragt werden, hierüber mit dem Anwalt sprechen.
        Zuletzt geändert von timote; 14.09.2024, 13:38. Grund: Ergänzt
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar


          #5
          Hallo Timote,
          Danke

          Kommentar


            #6
            Zitat von Schneefrau Beitrag anzeigen
            Kindesvater arbeitet im Ausland und hat keinen Wohnsitz in Deutschland(ist hier nicht mehr gemeldet). Die Wohnung haben wir zusammen sind aber getrennt er kommt alle 3 bis 4 Monate hierher
            Hallo Schneefrau,

            ich vermute mal das JC stolpert über diese Konstruktion: Wenn er nicht mal mit Zweitwohnsitz gemeldet ist - wieso beherbergst Du ihn regelmäßig? Und wie könnt Ihr die Wohnung "zusammen haben", wenn er dort nicht mal gemeldet ist? Zahlt er Miete? Steht er im Mietvertrag? Falls ja: Wieso, wenn er noch nicht mal in Deutschland gemeldet ist? Wie finanzierst Du als Arbeitslose eine derart riesige Wohnung?
            Das sind alles Fragen, die ich mir in Deinem Fall stellen würde (bitte nicht hier beantworten - das ist ein Steuerforum).

            Wie schon geraten, brauchst Du dringend professionelle Beratung. Wenn man nach "Sozialberatung" und dahinter den eigenen Ortsnamen googelt, findet man schnell entsprechende Angebote. Ob das jetzt Caritas, Diakonie, AWO, SKF oder sonstige Verbände sind - alles besser, als lange abzuwarten ob sich das Problem von selbst löst. Tut es nämlich nicht. Eine gute Beratungsstelle kann Dich durch den Dschungel der Ansprüche von Bürgergeld über Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bis zu BUT führen.
            Ich wünsche Dir und deinem Kind alles Gute.
            Zuletzt geändert von eq12345; 16.09.2024, 17:37.

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank für deine ausführliche Antwort eq12345

              Kommentar

              Lädt...
              X