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Verlust durch Insolvenz einer GmbH bei der Steuer absetzten

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    Verlust durch Insolvenz einer GmbH bei der Steuer absetzten

    Hallo zusammen,
    ich habe mir vor 5 Jahren eine Immobilie zugelegt die seit dem vermietet ist. Es konnten diverse Sachen vom Verkäufer wegen Insolvenz nicht mehr durchgeführt werden. Die offene Forderung von ca. 5000 Euro wurde vom Gericht bestätigt. Da der Verlust nun endgültig ist und es nichts mehr von dem Geld gibt, möchte ich diesen gerne abschreiben. Kann ich diesen Verlust direkt der Immobilie zuordnen ?

    Vielen Dank euch !
    Zuletzt geändert von dadani; 14.09.2024, 19:56.

    #2
    Hallo,

    Es konnten diverse Sachen vom Verkäufer wegen Insolvenz nicht mehr durchgeführt werden.
    Was muss denn ein Verkäufer noch durchführen? Gab es Mängel?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo dadani,

      der Verlust wird doch mit der Abwicklung oder dem Verkauf der GmbH behandelt.

      Möchtest du den jetzt auch noch bei deiner privaten Einkommensteuererklärung ansetzen?
      Hast du denn privat Steuern bezahlt?

      Gruß - Hans

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        ich glaube ich hab' es jetzt verstanden: Der Verkäufer war die Baufirma, und es war noch nicht alles fertig.
        Und die 5.000 Euro wurden praktisch zweimal gezahlt (einmal als Kaufpreisanteil, und dann an die andere Baufirma welche letztendlich die Mängel behoben hat).

        Richtig?

        Ich würde es dann mal mit einer außergewöhnlichen Abschreibung probieren, also neben der normalen AfA. Natürlich innerhalb der GmbH.
        Ich kenne mich da aber auch nicht besonders aus.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo reckoner!

          Berechtigte Frage - hatten auch schon andere und zogen vor Gericht - und haben sich nicht durchgsetzt:

          https://www.mayer-und-kollegen.de/th...n-belastungen/

          anderes Beispiel, ebenfalls von der Rechtsprechung entschieden: Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen, weil nicht unüblich (der Richter hatte sich die Statistik angesehen ...)

          weitere Erläuterungen zum Ausgangsthema siehe hier:

          https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...cht-absetzbar/

          https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7282991.html

          https://www.steuertipps.de/wohnen-ha...x5W7K91WghDV20

          Beachte: Unter "sehr außergewöhnlichen Verhältnissen" könnten die Kosten doch absetzbar sein - Zitate aus obigen Artikeln:

          "
          Ein steuerlicher Abzug von Schadensbeseitigungskosten – auch aufgrund von Baumängeln – kommt in Betracht bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des lebensnotwendigen privaten Wohnens und einer damit einhergehenden existenziellen Betroffenheit. Also dann, wenn die Nutzung des Wohnhauses zu eigenen Wohnzwecken ernsthaft in Frage gestellt ist (BFH-Urteil vom 20.1.2016, VI R 40/13)."

          "Die Ansprüche, die die Kläger mit den Gerichts verfahren verfolgt hätten, hätten zwar ihr zukünftiges Eigenheim betroffen und seien für sie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gewesen. Jedoch habe für die Eheleute zu keiner Zeit die Gefahr bestanden, die Existenzgrundlage zu verlieren oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können." Umkehrschluss: Bei "Gefahr, die Existenzgrundlage zu verlieren oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können", doch absetzbar!

          "Das Baugrundstück sei nicht lebensnotwendig gewesen." Umkehrschluss: bei "Lebensnotwendigkeit" doch absetzbar!

          "Der Erwerb eines Eigenheims berühre typischerweise das Existenzminimum nicht ..." - Umkehrschluss ...

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            #6
            Uwe64: reckoner hat "außergewöhnliche Abschreibung" geschrieben. Der korrekte Fachbegriff lautet außerplanmäßige AfA. Könnte man probieren. Alternativ und versuchsweise könnte man die zusätzlichen Arbeiten unter Aufwand einordnen. Durch die doppelte Bezahlung gewinnt die Immobilie ja nicht wirklich an Wert. Was da beim Finanzamt durchgeht, weiß ich mangels Erfahrung nicht.
            Zuletzt geändert von timote; 16.09.2024, 11:20.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Hallo Uwe64,

              ich glaube du hast mich falsch verstanden. Ich meinte nicht "außergewöhnliche Belastungen", sondern "außergewöhnliche Abschreibung" (oft auch "außerplanmäßige Abschreibung", ich glaube das ist der richtige Begriff).
              Aber ich lag denke ich auch falsch, denn ich hatte im Titel "GmbH" gelesen und war irgendwie davon ausgegangen, dass der Fragesteller eine GmbH hat in der die Immobilie steckt. Nach nochmaligem nachlesen denke ich aber, dass nur das insolvente Unternehmen eine GmbH war (was ein ziemlich unbedeutender Fakt ist ). Das aber nur nebenbei.

              Kann ich diesen Verlust direkt der Immobilie zuordnen ?
              Im Rahmen der AfA ziemlich sicher. Und auch beim Verkauf (in den nächsten 5 Jahren) würden diese 5.000 Euro den Gewinn reduzieren (sie gehören zu den Anschaffungskosten).
              Alternativ könnte eine außerplanmäßige Abschreibung (AfaA) möglich sein (dann gilt natürlich das in meinem vorherigen Satz nicht mehr, also entweder oder).

              Eigentlich ist das mit der AfaA eine Sache für einen Steuerberater. Aber aufgrund des relativ kleinen Betrages würde ich es einfach alleine probieren, und wenn es nicht anerkannt wird dann ist es halt so (hab' ich zumindest die Kosten für den Steuerberater gespart, und setze es eben über die gewöhnliche AfA ab).

              EDIT: Den Post von timote kannte ich noch nicht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Vielen Dank euch für die Diskussion
                Der Verkäufer hatte mir noch diverse Leistungen zugesichert die er noch erledigen sollte (Boden Fliesen erneuern) nach Auszug der Mieterin die die ganze Zeit in der Wohnung wohnt. Weil diese nicht wollte und ich so nett bin...hat sich das ganze hin gezogen. Wo es dann soweit war, war der Verkäufer (eine Firma) pleite und somit wurde die Leistung nicht mehr erbracht. Die Forderungsanmeldung wurde vom Gericht bestätigt. Da jetzt die Zeit vorbei ist und ich nicht mehr etwas von dem Geld oder Leistung sehen werde wollte ich den Verlust der Wohnung zuordnen.

                Ich werde es mit der außerplanmäßige Abschreibung versuchen, mal schauen was dann passiert. Wenn das Finanzamt nachfragt habe ich dann auch einen Nachweiß vom Gericht.

                Vielen Dank

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