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Identifikationsnummer für unterstützte Person im Ausland

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    Identifikationsnummer für unterstützte Person im Ausland

    Hallo zusammen, bei Unterhalt frag mich das Programm die Identifikationsnummer meiner Mutter die in Italien lebt. Die Nummer in Italien ist ganz anders als in Deutschland deswegen gibt mir immer Fehler und wenn ich keine eingebe kann ich nicht weiter? Was soll ich machen? Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Kann ich mir nicht vorstellen. Die italienische Nummer sicher nicht. An der richtigen Stelle (Unterhalt im Ausland) kann und muss man leer lassen.

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      #3
      Ich habe es frei gelassen aber bei der Adresse gib mir immer Fehler..hab versucht mit PLZ und ohne...ich habe beim Finanzamt angerufen und konnten Sie mir auch nicht helfen..Ich habe beim Elster support mein Problem gesendet und warte jetzt auf eine Antwort. Vielen Dank.

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        #4
        Ich zitiere hier einfach mal aus der Haufe-Homepage: Aufwendungen fuer den Unterhalt einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person koennen mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzueglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als aussergewoehnliche Belastung abgezogen werden (Paragr. 33a EStG). Auch Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland lassen sich auf diese Weise steuerlich absetzen. Zum Abzug von Unterhaltsleistungen als aussergewoehnliche Belastung muss gegenueber dem Steuerpflichtigen eine Unterhaltsberechtigung bestehen.

        Voraussetzung fuer den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis ueber die Unterhaltsbeduerftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. Hierzu sind unter anderem folgende Angaben erforderlich:
        • Name,
        • Geburtsdatum und Geburtsort,
        • berufliche Taetigkeit,
        • Anschrift,
        • Familienstand der unterhaltenen Person sowie
        • eine Aussage, ob zu ihrem Haushalt noch weitere Personen gehoeren.
        Von einer Identifikationsnummer ist da nicht die Rede. Im Schreiben aus 2010 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) ausgefuehrt, dass diese Angaben stets durch eine Bestaetigung der Heimatbehoerde (Gemeinde-/Meldebehoerde) der unterhaltenen Person nachzuweisen sind. Nach dem neuen BMF-Schreiben koennen die Angaben im Ausnahmefall nun auch durch einen oeffentlich bestellten Notar bestaetigt werden, sofern die Heimatbehoerde diesen hiermit beauftragt hat.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Vielen Dank.

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