Hallo,
es geht zum einen um unseren Sohn (23). Er war letztes Jahr von Januar bis April arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Kindergeld hat er keines bekommen. Aufgrund fehlender Berufsausbildung hatte er auch keinen Anspruch auf ALG1; hatte also keinerlei Einkommen. Wir haben ihn natürlich entsprechend unterhalten (hat bei uns gewohnt, Klamotten, Essen etc.). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man das als außergewöhnliche Belastung absetzen. Gibt es da einen Pauschalbeitrag? Oder welche Summe kann man wo eintragen?
Zum anderen studiert unsere Tochter (21) in einer anderen Stadt. Bekommt das Kindergeld und Bafög. Ich habe gelesen, dass man den Ausbildungsfreibetrag i. H.v. 924€ geltend machen kann. Ist das richtig? Wenn ja - wo trage ich das ein?
Vielen vielen Dank .
Viele Grüße
Marmark
es geht zum einen um unseren Sohn (23). Er war letztes Jahr von Januar bis April arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Kindergeld hat er keines bekommen. Aufgrund fehlender Berufsausbildung hatte er auch keinen Anspruch auf ALG1; hatte also keinerlei Einkommen. Wir haben ihn natürlich entsprechend unterhalten (hat bei uns gewohnt, Klamotten, Essen etc.). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man das als außergewöhnliche Belastung absetzen. Gibt es da einen Pauschalbeitrag? Oder welche Summe kann man wo eintragen?
Zum anderen studiert unsere Tochter (21) in einer anderen Stadt. Bekommt das Kindergeld und Bafög. Ich habe gelesen, dass man den Ausbildungsfreibetrag i. H.v. 924€ geltend machen kann. Ist das richtig? Wenn ja - wo trage ich das ein?
Vielen vielen Dank .
Viele Grüße
Marmark
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