Liebes Forum,
Meine erste Betriebsstätte ist ein Lager in Marburg, dass ich in diesem Jahr 4x aufgesucht habe.
Gerne würde ich die Fahrt mit dem PKW abschreiben. (Also: 4x 474km x 0,38€/km = 720€).
Ich dachte dies ist am Sinnvollsten in Zeile 69: Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte.
Dort wird mir aber promt ein Fehler angezeigt:
Die passiert obwohl ich in den anderen (in Klammern) angegebenen Felder eigentlich gar keine Beträge eingegeben habe.
Selbst wenn ich nur eine Fahrt mit 180€ eingeben möchte, kommt der gleiche Fehler.
Meine Fragen:
- Wie hoch ist denn der Betrag, der dort überhaupt in Betracht kommt?
- Kann ich die Fahrten woanders abschreiben? zB in Zeile 65: Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten? Und kann ich dort auch 0,38€/km geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Simso
Meine erste Betriebsstätte ist ein Lager in Marburg, dass ich in diesem Jahr 4x aufgesucht habe.
Gerne würde ich die Fahrt mit dem PKW abschreiben. (Also: 4x 474km x 0,38€/km = 720€).
Ich dachte dies ist am Sinnvollsten in Zeile 69: Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte.
Dort wird mir aber promt ein Fehler angezeigt:
"Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen)."
Die passiert obwohl ich in den anderen (in Klammern) angegebenen Felder eigentlich gar keine Beträge eingegeben habe.
Selbst wenn ich nur eine Fahrt mit 180€ eingeben möchte, kommt der gleiche Fehler.
Meine Fragen:
- Wie hoch ist denn der Betrag, der dort überhaupt in Betracht kommt?
- Kann ich die Fahrten woanders abschreiben? zB in Zeile 65: Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten? Und kann ich dort auch 0,38€/km geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Simso
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