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E-Rechnung (XML, JSON nach EN16931) für ESt-Erklärung

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    E-Rechnung (XML, JSON nach EN16931) für ESt-Erklärung

    Aufgrund von Vermietung& Verpachtung, Kinderbetreuung und Doppelter Haushaltsführung muss ich Jahr für Jahr zahlreiche Belege (aktuell pdf) einreichen.
    Zukünftig müssen, nach einer Übergangsfrist, Unternehmen Rechnungen nach dem EN16931 Standard erstellen.
    Wie jeder andere vermutlich auch, begrüße ich das aus buchhalterischer Sicht. Was aber ist mit dem Finanzamt bzw. Elster? Wann wird es möglich sein die Belge für die ESt-Erklärung in Json oder XML hochzuladen?

    #2
    Vermutlich gar nicht :-)
    Aber mit der Frage bist du hier falsch, hier sind nur User unterwegs und keine Entwickler bzw. politisch Verantwortliche.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Zitat von mhbc Beitrag anzeigen
      Wann wird es möglich sein die Belge für die ESt-Erklärung in Json oder XML hochzuladen?
      Hab' ich die ELSTER-Entwickler auch schon gefragt. Das hier war die Antwort:

      elster261.png

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        #4
        Och danke euch. Habe die Frage dem BMF gestellt und werde berichten.
        Viele Grüße

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          #5
          Hallo mhbc !

          1. Es gilt seit einigen Jahren keine "Beleg-Vorlage-Pflicht" mehr sondern nur noch eine "Beleg-Vorhalte-Pflicht"!

          Also ist es nicht sinnvoll bzw. unnötige Fleißarbeit Ihrerseits, jedes Jahr "automatisch" Belege beim Finanzamt einzureichen!

          Die Damen und Herren Finanzbeamten schauen sich Belege nur nach Anforderung an - unangefordert eingesendete Belege werden i.d.R. von keinem Finanzbeamten gelesen - erst wenn "das System" was anfordert oder dem Sachbearbeiter was auffällig wird, das der Klärung bedarf, sichtet er Ihren Belegeingang!

          2. Sie glauben wohl, dass Deutschland eine "superschnelle Rennmaschine" ist?

          Schauen Sie sich mal die "Historie" des "eRechnung-Gedöns" an, z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Rechnung

          das hat je nach Sichtweise 2011 bzw. 2014 begonnen ...

          3. auch das hier ist sehr interessant: https://www.ferd-net.de/standards/wa...acceptCookie=1

          und damit hat sich

          Ihre Frage "Wann wird es möglich sein die Belge für die ESt-Erklärung in Json oder XML hochzuladen?" schlichtweg "in Wohlgefallen und heiße Luft aufgelöst":

          Das "ZUGFeRD-Format" ist ein "hybrides Format", d.h., Privatleut und auch Finanzbeamte klicken drauf und pdf geht auf und wir leben entspannt und lebensfroh so weiter wie bisher!

          Und ja, natürlich, die volldigitalen Vollprofis werden dann am darin steckenden xml-Format ihre helle Freude haben und drauflosprogrammieren was man nur so programmieren kann, um vollautomatisch irgendwelche Daten irgendwie irgendwo in irgend ein ESt-Formular einzusetzen ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 20.09.2024, 12:07.

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            #6
            Das hybride ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebettetem XML) ist ja nur eine nette Ergänzung, damit auch Leute ohne XML-Verarbeitung die Rechnung lesen können. Rein rechtlich wird es künftig (ab 2027) genügen, Rechnungen im reinen XML-Format durch die Republik zu mailen (und ab 2025 müssen die Unternehmen das auch schon akzeptieren - ob sie wollen oder nicht).

            Da finde ich die Frage durchaus spannend: Wenn das Finanzamt für eine bestimmte Ausgabe (Betriebsausgabe oder Werbungskosten) in Zukunft einen Beleg sehen will, kann es künftig vorkommen, dass dieser Beleg nur als XML-Datei mit den Rechnungsdaten gemäß EN16931 vorliegt. Soll ich diese XML-Datei dann dem Finanzamt mailen? Oder mit einem XML-Viewer wie z.B. Quba oder Ultramarin oder Mustang erst ein PDF draus machen und das dem Finanzamt schicken? Also da gibt es noch ganz, ganz viele ungelegte Eier...

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              #7
              Es wird durchaus an dem Thema gearbeitet. Aktuell ist für Mein ELSTER geplant bis zum Ende des Jahres (2024) in allen Formularen mit Anhang-Funktion (z.B. Belegnachreichung und Sonstige Nachricht) einen Upload von Rechnnungen sowohl im ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebettetem XML) als auch im xRechnung-Format (XML) zu unterstützen. Für das xRechnung-Format wird eine Konvertierung in ZUGFeRD-PDF und auch eine Visualisierung vor Versand angeboten.

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                #8
                Hallo Herr Brauer, danke für die Info - das klingt ja spannend (und es ist auch noch ziemlich zeitnah). Prima!

                Fehlt nur noch eine Übermittlung via ERiC... aber die kommt ja bestimmt auch noch irgendwann

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                  #9
                  Hallo brauer!

                  Vielen herzlichen Dank, dass Sie hier gepostet haben: Dass jeder zukünftig so arbeiten kann wie er will!

                  Der erste mit "nakter" XML, weil unvernünftiger Digital-Freak - der andere mit "visualisierter XML", weil's halt angeboten wird - der nächste und Vernünftigste greift gleich zum hybriden ZUGFeRD-Format!

                  Ihre Aussage "... wird eine Konvertierung ... und auch eine Visualisierung ... angeboten" zeigt aber auf, an was "der digitale Weg" Deutschlands krankt:

                  Da gibt es ein zwischenzeitlich das interntionale hybride ZUGFeRD-Format, aber nein, die Politik macht nicht das zum Standard, sondern erlaubt noch sonstigen "nicht-hybriden"-e-Format-Müll, der dann wiederum in jeder Software auf der ganzen Welt "mit zusätzlichem Programmiererschweiß für das menschliche Auge sichtbar und für das menschliche Gehirn verständlich visualisiet werden muss"!

                  Zu welchem Irrsinn die Programmierer von Elster und jeglicher anderer Software gezwungen werden, weil's die Politiker nicht kapieren!

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                    #10
                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    Hallo mhbc !

                    1. Es gilt seit einigen Jahren keine "Beleg-Vorlage-Pflicht" mehr sondern nur noch eine "Beleg-Vorhalte-Pflicht"!

                    Also ist es nicht sinnvoll bzw. unnötige Fleißarbeit Ihrerseits, jedes Jahr "automatisch" Belege beim Finanzamt einzureichen!
                    Da hast du in der Theorie Recht. Ich mache das Spielchen aber jetzt schon ein paar Jahre - anfänglich, naiv wie ich war, habe ich wie auch von Dir vorgeschlagen, nur eingelastet aber nicht belegt. Die Belege hatte ich ohne jegliche Strukturen aufbewahrt. Das wurde mir dann immer ein paar Monate nach der Abgabe zum Verhängnis, als das FA ALLE Belge samt Auflistung inkl. Verwendungszweck, angefordert hat. Anfangs glaubte ich noch an eine Stichprobe - seit drei Jahren schicke ich immer alles direkt mit und habe das Ganze immer weiter automatisiert, damit es mir immer weniger Aufwand bereitet.

                    Würde ich zukünftig immer mehr Rechnungen im maschinenlesbaren Format erhalten, dann würde sich auch der Aufwand auf meiner Seite immer weiter reduzieren. Würde das FA diese akzeptieren, würde ich meinen, dass sich dort der Aufwand ebenfalls reduziert. (z.b. Zuordnung der Belege).

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                      #11
                      Das wurde mir dann immer ein paar Monate nach der Abgabe zum Verhängnis, als das FA ALLE Belege samt Auflistung inkl. Verwendungszweck, angefordert hat
                      Unser Finanzamt beschränkt sich wirklich auf Stichproben. Da muss man bei Vermietung zwar größeren Erhaltungsaufwand (> 10.000 €) belegen

                      und alle 3 bis 4 Jahre mal die Nebenkostenabrechnung hochladen, aber sonst wollen die von uns eigentlich nichts sehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von brauer Beitrag anzeigen
                        Es wird durchaus an dem Thema gearbeitet. Aktuell ist für Mein ELSTER geplant bis zum Ende des Jahres (2024) in allen Formularen mit Anhang-Funktion (z.B. Belegnachreichung und Sonstige Nachricht) einen Upload von Rechnnungen sowohl im ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebettetem XML) als auch im xRechnung-Format (XML) zu unterstützen. Für das xRechnung-Format wird eine Konvertierung in ZUGFeRD-PDF und auch eine Visualisierung vor Versand angeboten.
                        Super - vielen Dank für die Information. Es freut mich vor allem, weil die Umsetzung schon so zeitnah geplant ist.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Unser Finanzamt beschränkt sich wirklich auf Stichproben. Da muss man bei Vermietung zwar größeren Erhaltungsaufwand (> 10.000 €) belegen

                          und alle 3 bis 4 Jahre mal die Nebenkostenabrechnung hochladen, aber sonst wollen die von uns eigentlich nichts sehen.
                          Es ist vermutlich von FA zu FA unterschiedlich, liegt aber sicherlich auch an meinem speziellen Fall. Ich habe das Objekt in der Kurzzeitvermietung und habe daher außerordentlich hohe Werbungskosten. Daher vermutlich der geforderte Nachweis bzw. Aufwand.

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                            #14
                            Zitat von mhbc Beitrag anzeigen
                            Ich habe das Objekt in der Kurzzeitvermietung und habe daher außerordentlich hohe Werbungskosten. Daher vermutlich der geforderte Nachweis bzw. Aufwand.
                            Bist Du denn tatsächlich gewerblicher Vermieter? (Ich hätte dann eher eine Betriebsprüfung erwartet anstatt Anforderung einzelner Belege.)
                            Ich frage deshalb, weil die eRechnung ja nur für B2B-Geschäfte verpflichtend wird. Als Privatvermieter würdest Du wohl weiterhin nur "normale" Rechnungen erhalten.
                            Ich bin unsicher, ob man als Privatmensch überhaupt Anspruch auf eine eRechnung hätte, wenn man sie fordert.

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                              #15
                              Wer wird wann geprüft - Steuergerechtigkeit - ... !?

                              wenn Otto-Normal-Steuerpflichtige mit "etwas komplexeren Steuererklärungen" anscheinend nahtlos geprüft werden - und andere sich Ihres Millionärs-Einkommens-Lebens steuerlich ungestört hingeben können - siehe hier
                              aus 2019 https://www.tagesspiegel.de/wirtscha...t-4107346.html
                              und hier
                              aus 2023 https://www.berliner-zeitung.de/poli...hten-li.352841

                              dann läuft da irgendwas schief im deutschen Staat !

                              Zitate aus obigen Artikeln:

                              "Neue Zahlen: Millionäre in Deutschland müssen selten Steuerprüfung befürchten

                              In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Prüfquote halbiert. Und das, obwohl bei den meisten kräftige Nachzahlungen anfallen.

                              ...

                              Demnach gab es im Jahr 2022 in Deutschland insgesamt 15.133 Einkommensmillionäre in Deutschland. Bei 870 von ihnen wurden Steuerprüfungen bisher abgeschlossen – in 661 Fällen mussten Steuern nachgezahlt werden. Das brachte der Staatskasse Mehreinnahmen von 94,6 Millionen Euro."

                              ups ...

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