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BVV Rentenanwartschaft Abfindung

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    BVV Rentenanwartschaft Abfindung

    Moin zusammen,

    ich habe beim BVV meine zusätzliche Rentenanwartschaft aufgelöst und mir diese als Einmalzahlung (Abfindung) auszahlen lassen, da ich dort nur während meiner Ausbildungszeit eingezahlt habe und der Betrag nicht wirklich groß war.

    Mir hat der BVV eine Summe von 2.320€ mitgeteilt. Ausgezahlt wird nach Abzug der Steuerklasse 6, womit wohl 2.037€ überwiesen werden.

    Nun zu meinen beiden Fragen:

    1. Wo muss ich denn die Abfindung in der Steuererklärung (mein ELSTER) angeben?

    2. Muss ich darauf nochmal Steuern mit der Steuererklärung nachzahlen? Falls ja, kann man das anhand des Betrages grob sagen?

    Bin mir ziemlich unsicher, da ich mir zuvor noch keine zusätzliche Rente ausgezahlt haben lasse.

    Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

    Viele Grüße


    #2
    Hallo Itze_meee!

    grundsätzlich:

    bitte nicht irgendwelche Abkürzungen verwendet, die man zuerst mal recherchieren muss, was die denn bedeuten!

    Antwort zu Frage 1:

    Verwenden Sie "Bescheinigungen abrufen / übernehmen", dann sitzen diese Daten, die vom BVV elekronisch ans Finanzamt übermittelt wurden, genau in dem Formular, in das sie auch gehören!

    Antwort zu Frage 2:

    Sie schmeißen uns eine einzige kleine Zahl zu, und wir sollen Ihnen was über Ihre Steuerbelastung sagen ?

    Übrigens: Wenn Sie meinen Hinweis in meiner Antwort zur ersten Frage befolgen, hat sich Ihre Frage erledigt: Elster rechnet Ihnen das aus !

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      #3
      Hallo Uwe64

      okay, ich hätte gedacht das der BVV hier vielleicht schon ein Begriff ist.

      Danke erstmal für die Antwort, auch wenn mir die Lust zu Nachfragen aufgrund des Tonfalls in Ihrer Antwort entgangen ist.

      Zur Erläuterung zu Frage 2: Hier wäre es vielleicht angebrachter gewesen nochmal zu Fragen, welche Informationen noch für eine grobe Einschätzung benötigt werden. Es gibt da draußen nicht nur Steuerprofis. Wenn ich was im Umfeld von Abfindungen gehört habe, dann hieß es immer "davon gehen ja dann noch 50% ans Finanzamt". Deswegen meine Frage, ob man das hier auch so pauschalisieren kann oder von was für Faktoren es noch ausgeht? Ansonsten lege ich 50% von dem Betrag lieber Beiseite.

      Aber so einfach scheint das wahrscheinlich nicht zu sein.

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        #4
        Hallo Itze_meee !

        Zur Erläuterung zu Frage 2: Hier wäre es vielleicht angebrachter gewesen nochmal zu Fragen, welche Informationen noch für eine grobe Einschätzung benötigt werden. Es gibt da draußen nicht nur Steuerprofis. Wenn ich was im Umfeld von Abfindungen gehört habe, dann hieß es immer "davon gehen ja dann noch 50% ans Finanzamt". Deswegen meine Frage, ob man das hier auch so pauschalisieren kann oder von was für Faktoren es noch ausgeht? Ansonsten lege ich 50% von dem Betrag lieber Beiseite.

        Aber so einfach scheint das wahrscheinlich nicht zu sein.
        Ja, so einfach ist das nicht, weil: Dann müssten Sie uns hier Ihre gesamten Einkünfte mitteilen! Wie denn sonst sollen wir Ihre Frage nach der Steuerbelastung einer Abfindung beantworten?

        Und anstatt an meinem Ton herumzumäkeln, machen Sie doch "einfach" das, was ich geraten habe: Rechnen Sie mit Ihren Daten aus 2023 (einfach Datenübernahme!), ergänzt um "Neuerungen" und diese Abfindung, Ihre persönliche voraussichtliche Steuerschuld mithilfe von Elster aus!

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          #5
          Aber so einfach scheint das wahrscheinlich nicht zu sein.
          Mit einem professionellem Steuerprogramm, das eine Steuerprognose für 2024 erlaubt, könnte man die erwartbare Steuerbelastung

          ziemlich genau ausrechnen, mit Mein ELSTER geht das nur grob, da hier auf Basis der für 2023 gültigen Tarifvorschriften gerechnet

          wird. Dazu erfasst du die Einmalzahlung und den Lohnsteuerabzug in der Anlage N zusätzlich zu deinen regulären Einkünften 2023

          auf Seite 1 unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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