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Anlage V+V, G bei Angestellt und Ehepartner selbstständig

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    Anlage V+V, G bei Angestellt und Ehepartner selbstständig

    Ich habe mich nun an meine Einkommenssteuererklärung gewagt.
    Ein paar Fragen zu Elster.
    Person A Ehemann, Person B Ehefrau
    Ehemann ist Angestellter, Ehefrau ist selbstständig. Beide haben gemeinsame Einnahmen aus V+V. Die Erlöse werden entsprechend in Elster aufgeteilt.
    Es wird zusammen veranlagt.
    Soweit so gut.
    Ehefrau B hat wegen dem Gewerbe eine eigene Steuernummer.
    Ehefrau B gibt aber eine eigene Einkommenssteuerklärung ab?
    In Anlage G wird die Frau als A angegeben oder als B?
    Hier sind auch die Anlagen EÜR und Umsatzsteuer.
    Wie kommen die anteiligen 50% aus V in die Einkommenssteuererklärung der Frau?
    Macht das das FA automatisch von alleine?
    Oder muss ich das irgendwie angeben?

    Danke für eure Hilfe.

    #2
    Hallo Davor,
    du schreibst: "Es wird zusammen veranlagt."

    Das bedeutet: Ihr gebt gemeinsam EINE Einkommensteuererklärung ab, zu der sowohl die Anlage V+V, die Anlage N, die Anlage EÜR und G gehört.
    Außerdem gibt die Ehefrau noch die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung (mit ihrer Steuernummer) ab.

    Ggfs. lohnt es sich mit geeigneter Software zu berechnen, ob die getrennte Veranlagung oder die Zusammen-Veranlagung die günstigere Variante ist. Das sollte jedes Jahr neu entschieden werden. Ein Besuch beim Steuerberater / bei einer Steuerberaterin zur Klärung dieser grundsätzlichen Fragen könnte auch sinnvoll sein. Denn in diesem Forum wird keine Steuerberatung gegeben (weil das nicht zulässig ist).

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      #3
      .... zu der sowohl die Anlage V+V, die Anlage N, die Anlage EÜR und G gehört.
      Die Anlage EÜR muss allerdings gesondert übermittelt werden. Dort ist sowohl die betriebliche Steuernummer der Ehefrau

      wie die Steuernummer. für die Einkommensteuererklärung (Leitsteuernummer) anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Bei Differenzbesteuerung, gebe ich in Zeile 22 der Umsatzsteuererklärung die Netto Differenz ein? Oder den Gesamten Umsatz?

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          #5
          Ersteres.

          Hat aber mit der Anlage V nichts zu tun.

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