Hallo,
Natürlich. Das geschieht sogar vollkommen automatisch.
Klarstellend ist das zwar überhaupt nicht.
Aber mir war sowieso schon klar, dass es Kapitalerträge im Ausland sein müssen (oder unversteuerte im Inland, ist aber recht selten).
Das ist wirklich seltsam. Kann ich mir eigentlich nur mit einer falschen Zuordnung erklären (andere Steuernummer etc.).
Ja, mach das.
Was für eine Rolle würde das für die fehlende Vorauszahlung spielen?
Da danke ich auch. Das Problem war mir bekannt und ich hab es immer mit einem Leerzeichen zwischen # und Zahl gelöst. Das Hochkomma ist aber noch unauffälliger würde ich sagen - werde ich mir angewöhnen.
Stefan
Aber würde das FA derart spekulative Vorausschätzungen mit annähernd drei Unbekannten tätigen?
Zur Klarstellung - die Kapitalerträge sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien über einen Online- Makler. Es wurde keine Quellensteuer bezahlt.
Aber mir war sowieso schon klar, dass es Kapitalerträge im Ausland sein müssen (oder unversteuerte im Inland, ist aber recht selten).
Ich habe x2 davon vor Erhalt meines Steuerbescheids bezahlt, aber auf der ersten Seite des Bescheids sind diese Vorauszahlungen definitiv nicht berücksichtigt.
Ich werde das Finanzamt direkt anrufen.
Hast du 2023 erneut derartige Gewinne erzielt oder nur Kapitalerträge erklärt, die der Abzugsteuer unterlegen haben oder überhaupt keine Kapitalerträge erklärt bzw. nur Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag erzielt ?
Danke für den Tipp mit dem Hochkomma in '#10,
Stefan
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