Wo trage ich in der Eür (umsatzsteuerfreie) Pachteinnahmen aus LuF ein. In Zeile 13.
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Keine Ankündigung bisher.
Betriebseinnahmen aus LUF in Eür angeben
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Hallo, Pachteinnahmen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und werden in der Anlage V eingetragen, denn sie sind Einkommenssteuerpflichtig. Die Angabe in der Anlage L unter vereinnahmte Pachtzinsen reicht nicht, denn diese Angaben fließen nicht in die Steuerberechnung ein, dort taucht nur der durch die jeweilige Gewinnermittlungsart ermittelte Gewinn auf. Warum die sie dennoch in der Anlage L abgefragt werden und man diese doppelt angeben muss ist mir auch schleierhaft und unverständlich.Freundliche Grüße
Frank
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Man muss Pachteinnahmen nicht doppelt erklären ! Wenn der landwirtschaftliche Betrieb nicht aufgegeben sondern als ruhender Betrieb
fortgeführt wird, sind das Gewinneinkünfte aus Landwirtschaft und über die Anlage L und eine Gewinnermittlung zu erklären.
Wenn die verpachteten Flächen nicht mehr zu einem Landwirtschaftsbetrieb gehören, sog. Stückländerei, erklärt man die Einkünfte
aus Verpachtung in der Anlage V bzw. ab 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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