Hallo zusammen,
wir haben zu unserem vermutlich sehr einfachen Anliegen über die Suche keine Antwort gefunden. Die Frage ist vielleicht zu einfach.
Wir sind in Auflösung unserer UG und müssen nun für die Schlussauskehrung eine Gewinnausschüttung vornehmen und dafür die Kapitalertragssteuer anmelden und abführen. Die Kapitalertragssteuer würden wir gerne über die UG an das Finanzamt abführen, sodass wir drei Gesellschafter in unserer Einkommensteuererklärung nichts machen müssen.
Jetzt zur Frage: Im KapEStA 2024 Formular unter Punkt 4 - Kapitalerträge mit Steuerabzug (25 Prozent) können wir uns nicht einordnen. In welches Feld für "Steuerabzug durch die auszahlende Stelle" müssten wir unsere einfache Gewinnausschüttung einer UG eintragen?
Ganz lieben Dank im Voraus!
wir haben zu unserem vermutlich sehr einfachen Anliegen über die Suche keine Antwort gefunden. Die Frage ist vielleicht zu einfach.
Wir sind in Auflösung unserer UG und müssen nun für die Schlussauskehrung eine Gewinnausschüttung vornehmen und dafür die Kapitalertragssteuer anmelden und abführen. Die Kapitalertragssteuer würden wir gerne über die UG an das Finanzamt abführen, sodass wir drei Gesellschafter in unserer Einkommensteuererklärung nichts machen müssen.
Jetzt zur Frage: Im KapEStA 2024 Formular unter Punkt 4 - Kapitalerträge mit Steuerabzug (25 Prozent) können wir uns nicht einordnen. In welches Feld für "Steuerabzug durch die auszahlende Stelle" müssten wir unsere einfache Gewinnausschüttung einer UG eintragen?
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