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Anregung Elster Formular Einkommensteuererklaerung

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    Anregung Elster Formular Einkommensteuererklaerung

    Hallo,
    Seit einigen Jahren mache ich meine Einkommensteuererklaerung ueber Elster. Jedes Jahr "kaempfe" ich mich foermlich immer wieder von neuem in das Verstaendnis der einzelnen Posten. Die erarbeitete Kompetenz geht im Laufe des Jahres immer wieder verloren. Hilfreich aus meiner Sicht waere es, wenn es fuer jede Zeile daneben einen Platz fuer einen persoenlichen Kommentar gaebe. Der wuerde moeglicherweise das erneute Einarbeiten erleichtern. Platz dafuer scheint mir vorhanden zu sein.
    Ich weiss, dass hier nur Anregungen fuer das Forum abgelegt werden sollen, aber vielleicht werden Bemerkungen hier ja auch von den Software-Entwicklern von Elster registriert.

    #2
    Hallo @gm40!

    Das mit den Notizen hatten wir schon, das gab es im "Programm" ElsterFormular - welches vor einigen Jahren eingestampft wurde, man entschied sich für eine reine web-Lösung ... und hier ist die "alte Notizfunktion" so wie damals nie eingeführt worden ...

    Aber Elster bietet auch Einiges an "Erfassungs-/Notizmöglichkeiten" an:

    1. Zu sehr vielen Zahleneinträgen gibt es die Möglichkeit, Erläuterungen zu erfassen, das nutze ich maximal ...

    2. Im Hauptdruck gleich auf der ersten Seite kann man in "Persönliche Bearbeitungsnotiz" individuelle Erläuterungen, die nicht ans Finanzamt gesendet werden, erfassen - auch das nutze ich bei Bedarf ... ich glaube, ab 2023 wird dieser Text beim Jahreswechsel auch übernommen !?

    3. ansonsten arbeite ich als "alter weißer Mann" eben "old-school" mit Bleistift/Kugelschreiber und handschriftlichen Notizen direkt auf Belegen oder mit Notizzetteln direkt auf oder zwischen den Belegen - da ich immer noch "old school und voll analog" alle Belege in der schönen Reihenfolge, wie es Elster im Protokoll ausdruckt, im Steuerordner abgelegt habe, ist das im Folgejahr für mich wie ein "Lesebuch mit Belegen und Notizen", und ich finde mich Ruckizucki wieder in der "Steuerwelt" zurecht ...

    Fazit: Zwischenzeitlich vermisse ich die alte Notizfunktion nicht mehr ...

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      #3
      Vielen Dank fuer den nuetzlichen Hinweis. Habe etwas gegen Zettelwirtschaft!

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        #4
        Hallo gm40!

        Eine geordnete Belegablage mit geordneten Notizen im Ordner ist keine "Zettelwirtschaft als Loseblattsammlung in der Kiste/Schublade", sondern damit hält man was Gscheites und Nutzbares in der Hand!
        Zuletzt geändert von Uwe64; 23.09.2024, 17:12.

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          #5
          Ich scanne Belege, die möglicherweise angefordert werden könnten, ein und lege sie auf dem PC ab. Dort erstelle ich ohnehin jährlich

          einen Ordner für die Einkommensteuererklärung. Eine andere Möglichkeit wäre, Belege in das eigene Konto bei Mein ELSTER hochzuladen

          und diese der jeweiligen Steuererklärung zuzuordnen. Mir ist das allerdings zu zeitaufwändig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich scanne Belege, die möglicherweise angefordert werden könnten, ein und lege sie auf dem PC ab
            Ich auch. Allerdings schiebe ich die Unterlagen dann unter einen Stapel, von dem ich immer wieder mal die obersten Belege wegwerfe, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

            Obwohl es schon jahrelang nicht mehr vorkam, dass das Finanzamt mit einer PDF-Datei nicht zufrieden gewesen wäre.

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              #7
              Obwohl es schon jahrelang nicht mehr vorkam, dass das Finanzamt mit einer PDF-Datei nicht zufrieden gewesen wäre.
              Bei mir war das Finanzamt in den letzten Jahren auch immer mit PDF-Dateien zufrieden, wobei die Anforderung von Belegen inzwischen

              sowieso der Ausnahmefall geworden ist. Bei unseren Kindern musste ich gelegentlich mal einen Beleg nachreichen, für uns selbst musste

              ich in den letzten 4 Jahren überhaupt nichts belegen, auch nicht die Spenden oder Handwerkerleistungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie24 ,

                das kommt mit Sicherheit daher, dass du alles auch gut beschreibst.
                Wenn man nur Spenden 500€ einreicht provoziert das wahrscheinlich eher eine Beleganforderung,
                als wenn man stattdessen 10 einzelne Positionen mit Datum, Verwendungszeck und Beträgen angibt.
                Ich finde man kann nicht oft genug auf eine gute Beschreibung hinweisen.

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Hallo Hans53!

                  das kommt mit Sicherheit daher, dass du alles auch gut beschreibst.
                  Wenn man nur Spenden 500€ einreicht provoziert das wahrscheinlich eher eine Beleganforderung,
                  als wenn man stattdessen 10 einzelne Positionen mit Datum, Verwendungszeck und Beträgen angibt.
                  ich glaube kaum, dass die "black box", also die Software, die nach uns unbekannten Regeln entscheidet, was der Sachbearbeiter zu prüfen hat und für was er Belege nachfordern muss, so funktioniert ...

                  weil, wäre es so wie Sie glauben, dann müsste der unehrliche Steuerpflichtige beim Bescheißen des Staates sich nur etwas mehr Mühe und Schreibarbeit machen - also anstatt 500€ Spende einzutragen mit dem Text "gem. mir vorliegenden Spendenbescheinigungen" einfach "einen Fünfzeiler draus machen und alles wird geglaubt und durchgewunken" ...

                  ich hoffe inständig, dass die "black box" nicht so arbeitet!

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                    #10
                    Nach welchen Kriterien zunächst die EDV der Finanzverwaltung entscheidet, ob der Steuerfall rein maschinell abgearbeitet oder zur personellen Bearbeitung

                    ausgesteuert wird, weiß ich nicht. Nach welchen Kriterien dann Sachbearbeiter/-innen Belege anfordern, weiß ich auch nicht sicher. Handwerkerrechnungen

                    samt Kontoauszügen sind früher durchaus mal angefordert worden, wenn es bei den Arbeitskosten um mehrere tausend Euro ging. So hohe Rechnungen

                    hatten wir allerdings die letzten Jahre nicht. Richtig ist, dass ich die Posten einzeln erkläre, dies gilt natürlich auch für die Spenden

                    Soweit ich weiß, werden den Finanzämtern jedes Jahr Prüfungsschwerpunkte vorgegeben, das machen die Bundesländer selbst.

                    NRW veröffentlicht sogar, was besonders geprüft wird, andere Bundesländer geben das nicht bekannt. https://www.finanztip.de/daily/vorsi...24-ganz-genau/
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Nur zur Info: die Finanzverwaltungen setzen ein Risikomanagementsystem (RMS Veranlagung 2.0) zur Einteilung der Steuerfaelle in folgenden Klassen ein:
                      • RK 1: Fall mit hohem Risiko
                      • RK 2: Fall mit mittlerem Risiko
                      • RK 3: Fall mit geringem oder ohne Risiko
                      Faelle, fuer die eine Betriebspruefung vorgesehen ist, werden maschinell der vierten Risikoklasse RK BP zugeordnet.

                      Es gibt Berichte vom Bundesrechnungshof und auch von einzelnen Landesrechnungshoefen, nach denen sowohl die Risikoklasseneinteilungen als auch die Verweildauer der Steuerfaelle in den Risikoklassen bemaengelt wird. Wer sich dafuer interessiert, der kann ja mal als Beispiel den Bericht aus RLP aus dem Jahre 2021 lesen: https://rechnungshof.rlp.de/fileadmi...anagements.pdf
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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