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Etsy Umsatzt im ELSTER richtig eintragen - Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

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    Etsy Umsatzt im ELSTER richtig eintragen - Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

    Guten Tag,

    Eine kurze Frage zu Etsy Einnahmen/Umsatz. Meine Frau ist auf dieser Plattform tätig und dieses Jahr läuft bei ihr ziemlich gut. Etsy verlangte vor kurzem die Steuer ID, was ich nachvollziehen kann. Nun wird Etsy wohl die Daten irgendwie dem Steueramt zur Verfügung stellen.
    Bei Etsy kann man im Shop-Manager seinen gesamten Umsatz für das ganzes Jahr sehen. Aber das ist ja kein Gewinn. Als Beispiel: meine Frau verkauft ein Produkt für 20€. Der Käufer bezahlt diesen +5€ Versand = 25€. Etsy zeigt dann im Shop-Manager Umsatz von 22,50€. Warum? Weil auf dem gesamten Betrag den der Käufer überwiesen hat, nimmt sich Etsy 10% als Gebühr. Der Gewinn wäre nach Abzug der Versandkosten 17,50€.
    Meine Frage für die Steuererklärung im nächsten Jahr: wie trage ich es richtig ein?
    Sehe ich das richtig, dass in der EÜR unter Punkt 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)) meine Frau tatsächlich den Umsatz eintragen muss, den Etsy angibt und unter welchem Punkt kann sie dann die Versandkosten eintragen? Oder muss im Punkt 12 bereits der Umsatz abzüglich der Versandkosten stehen?

    Vielen dank für nützliche Tipps im Voraus,
    Empolis

    #2
    Hallo Empolis,
    bei den Betriebseinnahmen muss der volle Betrag eingetragen werden, hier im Beispiel die 25 €
    die Versandkosten gehören zu den betrieblichen Ausgaben und werden in ein passendes Feld eingetragen
    die Verkaufsgebühren gehören ebenfalls zu den betrieblichen Ausgaben und werden in ein passendes Feld eingetragen
    - und auf der letzten Seite der EÜR berechnet sich der Einnahmen-Überschuss, der auf die Anlage G übernommen werden muss und in die Steuerberechnung einfließt.

    Und wenn deine Frau Ware verkauft, wird sie ja auch Ware einkaufen müssen oder Material, aus denen sie die Ware herstellt,
    Für diesen Wareneinkauf gibt es dann wiederum ein Feld in der EÜR.

    Es macht m.E. wenig Sinn, dir jetzt die einzelnen Positionen rauszusuchen - das Formular ist eigentlich durchschaubar genug. Außerdem werden ja evtl. noch weitere Kosten auf deine Frau zukommen / ansetzbar sein, z.B. ein Besuch einer passenden Messe, Kundenbesuch, Schulung....

    Ihr habt ja noch ein bischen Zeit bis zum Abgabetermin der EÜR 2024. Macht euch vertraut mit dem Formular.
    Viel Erfolg!

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