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Freiberuflerin - Fragebogen: Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast"

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    Freiberuflerin - Fragebogen: Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast"

    Hallo,

    ich möchte gerne meine freiberufliche Tätigkeit über den ELSTER Fragebogen anmelden, bekomme aber laufend Fehlermeldungen´. Zuletzt hängt es an dieser hier:

    Gefundene Fehler und Konflikte

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0).

    Mögliche Fehlerquellen

    7 - Angaben zum Unternehmen
    18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
    Anbei Screenshots der beiden Formularpunkte. Selbst das Gründungsdatum wird rot markiert, was für mich zunächst keinen Sinn ergibt und es ändert sich auch nicht, wenn ich ein anderes Datum wähle.

    Danke für Eure Hilfe

    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 8 Bilder

    #2
    Bei Zahllast fehlt die Null.

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      #3
      Danke!!

      Ich musste tatsächlich Zahllast geschätzt und dann die 0 angeben. Mir erschließt sich das nicht ganz, da die Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung für mich nicht relevant sein sollte.

      Aber wenn das so funktioniert, beklage ich mich nicht

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        #4
        Du musst halt Null Euro USt bezahlen, das ist die Logik. In anderen Bereichen heißt es aber durchaus, dass Null nicht nichts ist. Ganz konsequent ist das alles nicht.

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          #5
          An welcher Stelle wird dem Finanzamt eigentlich klar, dass ich freiberuflich tätig sein werde / möchte? Explizit wird das doch nicht angegeben, an verschiedenen Stellen höchstens implizit, wenn ich gerade alles richtig überflogen und nichts übersehen habe.

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            #6
            Mit Abgbe der Anlage S in der Steuererklärung. Und: Dass kein Gewerbe angemeldet wurde.

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              #7
              Hallo OmeletteMiami,

              wenn jemand eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt (egal ob gewerblich oder freiberuflich oder wie auch immer das genannt werden soll) muss das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim FA abgegeben werden.
              Bei gewerblicher Selbstständigkeit wird das Formular vom FA zugeschickt, sobald das Gewerbeamt die Anmeldung durchgegeben hat. Wenn das Formular nicht vom FA kommt, entbindet das nicht von der Pflicht zur Abgabe.


              Und wenn es versäumt wird, dieses Formular zu Beginn der Selbstständigkeit abzugeben, kann das "geheilt" werden mit der Abgabe der Steuererklärung und der Abgabe von EÜR und Anlage S oder G.

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                #8
                Ihr seid super und vor allem so schnell, danke! Man lernt immer dazu

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                  #9
                  Zitat von OmeletteMiami Beitrag anzeigen
                  Ich musste tatsächlich Zahllast geschätzt und dann die 0 angeben. Mir erschließt sich das nicht ganz, da die Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung für mich nicht relevant sein sollte.
                  Du könntest ja trotzdem innergemeinschaftliche Erwerbe haben.

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