Moin,
ich sitze gerade an der Umsatzsteuervoranmeldung und der EÜR. Wie ich sehe, habe ich in 03/2023 eine Ausgave gebucht, sagen wir als Beispiel 1.000 EUR, die ich aber schon im Februar verbucht habe. Warum? Keine Ahnung, ist mir noch nie passiert.
Frage: Korrigiere ich nun die Umsatzsteuervoranmeldung für März 2023 und zahle der Betrag nach? Kann ich dann aber diesen Betrag in der EÜR 2023 geltend machen, wohl nicht, aber für 2024?
Danke und Grüße
Markman
ich sitze gerade an der Umsatzsteuervoranmeldung und der EÜR. Wie ich sehe, habe ich in 03/2023 eine Ausgave gebucht, sagen wir als Beispiel 1.000 EUR, die ich aber schon im Februar verbucht habe. Warum? Keine Ahnung, ist mir noch nie passiert.
Frage: Korrigiere ich nun die Umsatzsteuervoranmeldung für März 2023 und zahle der Betrag nach? Kann ich dann aber diesen Betrag in der EÜR 2023 geltend machen, wohl nicht, aber für 2024?
Danke und Grüße
Markman
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