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Umsatzsteuererklärung 2023, was passiert bei einer Korrektur

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    Umsatzsteuererklärung 2023, was passiert bei einer Korrektur

    Moin,
    ich sitze gerade an der Umsatzsteuervoranmeldung und der EÜR. Wie ich sehe, habe ich in 03/2023 eine Ausgave gebucht, sagen wir als Beispiel 1.000 EUR, die ich aber schon im Februar verbucht habe. Warum? Keine Ahnung, ist mir noch nie passiert.

    Frage: Korrigiere ich nun die Umsatzsteuervoranmeldung für März 2023 und zahle der Betrag nach? Kann ich dann aber diesen Betrag in der EÜR 2023 geltend machen, wohl nicht, aber für 2024?

    Danke und Grüße
    Markman

    #2
    Ich würde jetzt keine korrigierte UStVA 2023 mehr machen, sondern dies in der ohnehin fälligen Umsatzsteuerjahreserklärung 2023 korrigieren. Für die EÜR gilt schlicht das Zuflußprinzip, sprich Berücksichtigung im Jahr der Zahlung/Erstattung.

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      #3
      danke, ja das werde ich ja so machen.

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