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    Nachzahlung

    Ich bin relativ neu bei meinElster. Nach der Eingabe der Daten hat sich bei der (unverbindlichen) Berechnung im Tool eine Nachzahlung ergeben, die ich nicht nachvollziehen kann.

    Die Lohnsteuererklärung (2023) ist für mich und meine Frau (St. Kl. 3/5, beide angestellt), wobei ich das hohe Gehalt habe und sie in Teilzeit wesentlich weniger verdient (1/10 von meinem Gehalt vor Steuern).

    Eigentlich wurden alle Steuern und sonstige Abzüge schon von den Arbeitgebern abgezogen, und es müsste eigentlich nichts mehr anfallen.

    Ich bin am rätseln, warum eine Nachzahlung berechnet wird. Weiss jemand, woran das liegen könnte?

    #2
    Weiss jemand, woran das liegen könnte?
    Wenn alles vollständig erklärt wurde einschließlich der Vorsorgeaufwendungen, liegt es bei Steuerklasse 3/5 an der sehr unterschiedlichen Höhe der Einkünfte.

    Bei Steuerklasse 3/5 kann es immer zu Nachzahlungen kommen, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      und sie in Teilzeit wesentlich weniger verdient (1/10 von meinem Gehalt vor Steuern).
      Und damit recht wenig Steuern gezahlt hat, vermutlich nur knapp über dem Eingangssteuersatz (14%).
      Und wenn euer gemeinsamer Steuersatz darüber liegt, dann führt das eben zu einer Nachzahlung.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Hallo amln!

        Falls nicht so gemacht - um Eintragungs-/Übertragungsfehler zu vermeiden - die Funktion "vorausgefüllte Steuererklärung" mit "Abruf von Bescheinigungen" nutzen:

        https://www.elster.de/elsterweb/info...privatpersonen)

        https://www.elster.de/elsterweb/help...=help_eop#vast

        Ganz generell zum Thema Steuerklassenwahl III und V und Jahressteuer: unterjährig wird in der Gesamtsumme betrachtet Lohnsteuer i.H.d. Jahresssteuer einbehalten, wenn die Bruttolöhne im Verhältnis 60% zu 40% liegen - die Minderabzüge beim Besserverdienenden gleichen sich mit den Mehrabzügen beim weniger Verdienenden aus,

        Je nach Höhe der Abweichung und in welche Richtung die Abweichung geht, kann es zu Nachzahlungen als auch zu Erstattungen kommen.

        Für diejenigen, der das vermeiden möchten, gibt es das "Faktorverfahren" - ich habe das noch nie gemacht.

        Zu Bedenken gilt: Alle Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld ... werden in Abhängigkeit vom vorherigen Nettolohn berechnet - also bei gleichem Bruttolohn hält der mit Steuerklasse III höhere Lohnersatzleistungen als der mit Steuerklasse V ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; 27.09.2024, 21:17.

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