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Zeile 21 der Anlage Sonstiges - Einzelveranlagung

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    Zeile 21 der Anlage Sonstiges - Einzelveranlagung

    Wenn wir als Ehepaar die „Einzelveranlagung“ wählen und nur die Ausgaben angeben, die wir individuell getragen haben, sollten wir dann auch Zeile 21 in Anlage Sonstiges auswählen?

    Das Problem, das ich bei dieser Auswahl sehe, ist, dass alle Versicherungs- und Rentenbeiträge für uns beide halbiert werden von Anlage Vorsorgeaufwand. Wir aber nur das angeben, was wir gemäß unserer individuellen Lohnsteuerbescheinigung bezahlt haben.

    Danke!

    #2
    Hallo,

    das Problem sehe ich auch. Daher würde ich die Zeile 21 nicht ankreuzen, keine Ahnung an was für Fälle da der Formularersteller gedacht hat.

    Aber warum überhaupt Einzelveranlagung? Kannst du begründen, dass das besser ist?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Antwort. Wir haben uns für die Einzelveranlagung entschieden, da dies auf Grundlage unserer Einkünfte die günstigere Veranlagungsart ist. Wir haben beide Fälle – gemeinsam und individuell – auf Elster simuliert und die Einzelveranlagungsart hat sich für uns als vorteilhaft erwiesen.

      Rumpa

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        #4
        Daher würde ich die Zeile 21 nicht ankreuzen, keine Ahnung an was für Fälle da der Formularersteller gedacht hat.
        Ob die hälftige Aufteilung Sinn macht oder nicht, weiß man erst, wenn man die Hälfte der Beträge des jeweils anderen Ehegatten in

        der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst hat. Das ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.

        Kommerzielle Steuerprogramme können das auch so berechnen, ElsterFormular konnte das ebenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ob die hälftige Aufteilung Sinn macht oder nicht, weiß man erst, wenn man die Hälfte der Beträge des jeweils anderen Ehegatten in

          der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst hat. Das ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.

          Kommerzielle Steuerprogramme können das auch so berechnen, ElsterFormular konnte das ebenfalls.
          aber was ist, wenn wir gemeinsame Ausgaben bereits als Hälfte des Gesamtbetrags deklarieren? Wir haben z. B. Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung und geben jeweils die Hälfte des Gesamtgewinns/-verlusts an. Um die Deklaration zu vereinfachen, erschien uns dies einfacher und in diesem Fall müssen wir Zeile 21 in Anlage Sonstiges nicht explizit auswählen, oder?

          Danke
          Rumpa

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            #6
            Wir haben z. B. Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung und geben jeweils die Hälfte des Gesamtgewinns/-verlusts an.
            Es geht in Zeile 21 der Anlage Sonstiges nicht um die Aufteilung von Einkünften und Werbungskosten, sondern hauptsächlich um die Sonderausgaben.

            Schau dir mal die Zeilen 18 ff. der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung an, dort sind die relevanten Posten genannt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              Wir haben uns für die Einzelveranlagung entschieden, da dies auf Grundlage unserer Einkünfte die günstigere Veranlagungsart ist.
              Eine stichhaltige Begründung ist das zwar nicht, aber wenn ihr meint alles richtig eingetragen zu haben und trotzdem ist es besser, dann ok.

              Für gewöhnlich ist jedenfalls die Zusammenveranlagung besser, die Standardausnahmen sind Lohnersatzleistungen und Abfindungen (und das auch in eher weniger der Fälle),

              Zu der hälftigen Aufteilung: Meist ist es so, dass der Höherverdienende auch höhere Sonderausgaben hat. Und da er diese auch besser gebrauchen kann dürfte in den meisten Fällen die besagte Aufteilung schlechter sein. Das sollte man eigentlich auf den ersten Blick erkennen können.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                rhermione!

                Wie Charlie24 schon schrieb: Um die getrennte Veranlagung wirklich richtig rechnen zu können, muss nicht nur die Anlage Sonstiges, sondern auch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ausgefüllt werden.

                Und dann muss man eben "simulieren" und mal so und mal anders aufteilen und rechnen lassen ...

                wirklich spassig ist die Vergleichsrechnung mit Elster wirklich nicht - ich gehe eher davon aus, dass ein klassischer "Einmal-im-Jahr"-Anwender dabei mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit zu falschen Ergebnissen gelangt ...

                Deshalb verweise ich nochmals ausdrücklich auf die Aussage von Charlie24 "Kommerzielle Steuerprogramme können das auch so berechnen" - und mach daraus eine Empfehlung - zumindest einmalig, um "einfach und schnell und sicher" zu erkennen, was die richtige Variante ist!
                Zuletzt geändert von Uwe64; 28.09.2024, 17:53.

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                  #9
                  ich gehe eher davon aus, dass ein klassischer "Einmal-im-Jahr"-Anwender dabei mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit zu falschen Ergebnissen gelangt ...
                  Die Gefahr ist groß ! Wenn ich den Hilfetext zur Zeile 18 der Anlage Zusatzangaben lese, wo es heißt:

                  Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Vorsorgeaufwendungen nach Durchführung der Günstigerprüfung § 10 Absatz 4a EStG
                  (§ 10 Absatz 1 Nummer 2, 3, 3a; § 10 Absatz 3, 4, 4a EStG) in Euro (zu 50 %).
                  dann versteht ein steuerlicher Laie sicher nicht auf Anhieb, was da einzutragen ist. Bezüglich der Günstigerprüfung nach § 10 Absatz 4a ist der Text überholt,

                  jedenfalls für die letzten Jahre.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es geht in Zeile 21 der Anlage Sonstiges nicht um die Aufteilung von Einkünften und Werbungskosten, sondern hauptsächlich um die Sonderausgaben.

                    Schau dir mal die Zeilen 18 ff. der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung an, dort sind die relevanten Posten genannt.
                    Vielen Dank an alle für eure Antworten.


                    Charlie24 , Danke für Ihren hilfreichen Tipp. Das Ausfüllen dieses speziellen Formulars – Zeile 18 – löst das Berechnungsproblem und berücksichtigt den Anteil des Ehegatten.

                    reckoner and Uwe64 -- Ich habe auch eine Simulation auf SteuerGo durchgeführt und dabei festgestellt, dass die Steuerberechnungsergebnisse unterschiedlich sind, habe aber nicht verstanden, warum. Die Erklärung von Charlie24 hat das geklärt und SteuerGo zeigt auch an, dass die Einzelveranlagung die günstigere Option ist. Ich entscheide mich immer noch für das Ausfüllen über Elster, da ich in SteuerGo einige erforderliche Einträge für die Anlage KAP/V nicht finden konnte. Ich muss wahrscheinlich SteuerGo nochmal checken, aber derzeit scheint das Ausfüllen über Elster einfacher zu sein.

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