Liebes Forum,
meine Fragestellung betrifft nicht direkt ELSTER, sondern das elektronische Antragsverfahren beim BZSt für dt.Quellensteuer. Vielleicht kann mir aber dennoch jemand von den Profis hier meine Frage beantworten?
Da die Bearbeitungsdauer für die Quellensteuer-Rückerstattung in der BRD mittlerweile über 20 Monate (!!!) beträgt und ich Dutzende Kapitalerträge pro Jahr habe, würde ich gerne etwa alle 6 Monate einen elektronischen Antrag stellen. Gibt es Vorschriften, wie oft pro Jahr man einen solchen Antrag stellen darf? Ich habe schon ewig gegoogelt und finde leider nichts dazu.
Wäre toll, wenn jemand mir hier Auskunft geben könnte.
Liebe Grüße aus Kärnten
meine Fragestellung betrifft nicht direkt ELSTER, sondern das elektronische Antragsverfahren beim BZSt für dt.Quellensteuer. Vielleicht kann mir aber dennoch jemand von den Profis hier meine Frage beantworten?
Da die Bearbeitungsdauer für die Quellensteuer-Rückerstattung in der BRD mittlerweile über 20 Monate (!!!) beträgt und ich Dutzende Kapitalerträge pro Jahr habe, würde ich gerne etwa alle 6 Monate einen elektronischen Antrag stellen. Gibt es Vorschriften, wie oft pro Jahr man einen solchen Antrag stellen darf? Ich habe schon ewig gegoogelt und finde leider nichts dazu.
Wäre toll, wenn jemand mir hier Auskunft geben könnte.
Liebe Grüße aus Kärnten
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