Gewerbesteuer - wie nachreichen bei Elster?

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  • cloudyas77
    Neuer Benutzer
    • 01.10.2024
    • 1

    #1

    Gewerbesteuer - wie nachreichen bei Elster?

    Hallo zusammen.
    Ich habe Post vom Finanzamt bekommen, dass ich noch eine Steuererklärung zur Gewerbesteuer abgeben soll(, obwohl ich dachte, ich brauche das als Kleinunternehmer nicht).
    Ich suche die ganze Zeit nach Möglichkeiten bei Elster, wie man dort etwas zur Steuererklärung nachreichen kann, allerdings finde ich nichts. Daher gehe ich mal davon aus, dass es über diesen Weg nicht möglich ist (meinen Steuerbescheid zur Einkommenssteuererklärung habe ich auch schon im Frühjahr bekommen).
    Wenn ich das Amt richtig verstehe, fehlte das Formular Anlage G. Gibt es einen Weg, den ich über Elster gehen kann, wo ich genau diese Anlage einzeln bearbeiten und abschicken kann? Wenn nicht: Ist es ansonsten richtig, wenn ich mir die Anlage G selbst aus dem Internet suche, das Formular ausfülle und als PDF in "sonstige Mitteilung an das Finanzamt" über Elster verschicke?
    Gruß
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Die Gewerbesteuererklärung ist eine eigenständige Erklärung: https://www.elster.de/eportal/formul...ormulare/gewst
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Zitat von cloudyas77 Beitrag anzeigen
      Steuererklärung zur Gewerbesteuer abgeben ... fehlte das Formular Anlage G
      Wurde jetzt die Gewerbesteuererklärung angefordert, oder die Anlage G?

      Kommentar

      • peas
        Neuer Benutzer
        • 10.10.2023
        • 7

        #4
        Mir stellt sich gerade auch die Frage ob als Einzelunternehmer Anlage G genügt oder zusätzlich diese separate GewSt Erklärung notwendig ist?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          Mir stellt sich gerade auch die Frage ob als Einzelunternehmer Anlage G genügt oder zusätzlich diese separate GewSt Erklärung notwendig ist?
          Das ist von der Höhe des Gewerbegewinns abhängig. Bei einem Gewerbegewinn unter 24.500 € ist keine Gewerbesteuererklärung einzureichen,

          es sei denn, das Finanzamt fordert dazu auf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Prabha
            Erfahrener Benutzer
            • 19.10.2022
            • 401

            #6
            Hi,
            unter "Alle Formulare" gibt's bei Elster sowohl die Anlage G als auch die Gewerbesteuererklärung.
            Und ich habe schon erlebt, dass ein Finanzamt trotz eines Gewinns weit unter dem Freibetrag zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung aufgefordert hat.
            Die Anlage G (ggfs. die Anlage S) ist aber sicherlich ein Pflichtformular für Selbstständige.

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            • peas
              Neuer Benutzer
              • 10.10.2023
              • 7

              #7
              Okay danke, ich liege unterm Freibetrag und werde es erstmal bei Anlage G belassen. Mal schauen ob noch ne Aufforderung zur GewSt Erklärung kommt.

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Zitat von peas Beitrag anzeigen
                Mir stellt sich gerade auch die Frage ob als Einzelunternehmer Anlage G genügt
                Die Einnahmenüberschussrechnung ist grundsätzlich auch abzugeben.

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                • peas
                  Neuer Benutzer
                  • 10.10.2023
                  • 7

                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Die Einnahmenüberschussrechnung ist grundsätzlich auch abzugeben.
                  Si claro, neben der USt Erklärung.

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