Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklasse wechseln

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerklasse wechseln

    Hallo zusammen!

    Steuerklasse Wechseln?!

    Macht es Sinn die Steuerklasse zu wechseln, wenn ich voll Verdiener bin und meine Frau nur eine einkommensersatzleistungen(knapp 1000€) bezahlt also im Grunde keine Steuern. Dazu kommt, das sie jetzt schon im Mutterschutz ist und voraussichtlich ab 01.01.25 ins Elterngeld kommt. Ist es also für mich vorteilhafter in Steuerklasse 3 zu wechseln und meine Frau in Steuerklasse 5 ?
    ich finde dazu leider keine guten Quellen und vielleicht ist hier ja jemand, der sich damit auskennt!

    lieben Dank im Voraus
    Grüße

    #2
    Hallo Milan1995,
    wenn ihr eine Einkommensteuererklärung abgebt, ist die Wahl der Steuerklassen im Endeffekt ziemlich unwichtig: In der Steuererklärung gebt ihr alles an, was anzugeben ist, das Finanzamt berechnet auf das zu versteuernde Einkommen die fällige Steuer und vergleicht das mit der schon gezahlten Steuer (über Lohnsteuerabzug oder Einkommensteuervorauszahlungen).

    Wenn ihr Klasse 3/5 wählt, kann es eher zu Nachzahlungen kommen,
    wenn ihr Klasse 4/4 wählt, sind zwar während des Jahrs die Abzüge höher - aber die Gefahr einer Nachzahlung ist nicht so hoch.

    ABER: Es gibt Einkommensersatzleistungen, die sich aus dem vorherigen Netto-Gehalt berechnen. Dann bekommt ein Mensch mit Kl. 5 weniger als ein Mensch mit Kl. 3 bei ansonsten gleichem Einkommen.

    Das ist sehr grob dargestellt und berücksichtigt nicht alles, aber vielleicht hilft dir das schon mal bei der Orientierung.

    Kommentar


      #3
      Für das Elterngeld bzw. dessen Höhe bringt ein Steuerklassenwechsel zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr.

      Unter dem Aspekt eines höheren laufenden Nettos kann der ab 2025 aber durchaus sinnvoll sein, führt allerdings für 2025

      dann wahrscheinlich zu einer Nachzahlung, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das kann man bereits

      jetzt ungefähr ausrechnen, ganz präzise allerdings erst, wenn alle Daten genau bekannt sind, also erst nach Beginn des Elterngelds.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X