Doppelte Einkommenssteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Jole1441
    Neuer Benutzer
    • 02.10.2024
    • 1

    #1

    Doppelte Einkommenssteuererklärung

    Guten Tag,

    Da ich neben meinem Arbeitnehmer Job ein gewerbe hatte, welches ich 2023 führte (mittlerweile abgemeldet) musste ich natürlich u.a eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

    Da stellt sich mir die Frage ob ich eine Erklärung für den Arbeitnehmer Job abgebe und eine für das Gewerbe oder ob ich nur eine Steuererklärung abgebe in der alles zusammengefasst ist.

    Evtl kann mir da ja jemand bei der Frage helfen.

    Viele Grüße!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    ... oder ob ich nur eine Steuererklärung abgebe in der alles zusammengefasst ist.
    Natürlich nur eine Erklärung für alle Einkünfte !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Prabha
      Erfahrener Benutzer
      • 19.10.2022
      • 401

      #3
      Eine Steuererklärung,
      für jede Einkunftsart mindestens eine separate, passende Anlage.

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Eine Steuererklärung,
        für jede Einkunftsart mindestens eine separate, passende Anlage.
        Anlage N für die Arbeitnehmertätigkeit, Anlage G für das Gewerbe und natürlich die Anlage Vorsorgeaufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge nicht vergessen. Für das Gewerbe muss zusätzliche eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt werden, das ist ein separates Formular außerhalb der Einkommensteuererklärung. Das was da unter dem Strich als Gewinn rauskommt musst Du in die Anlage G übertragen (nur diesen einen Betrag). Falls Du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast oder wegen der Höhe des Umsatzes umsatzsteuerpflichtig warst musst Du zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

        Kommentar

        Lädt...